Die passende Wohnung ist endlich gefunden, der Mietvertrag liegt zur Unterschrift bereit – doch jetzt kommt das Thema Mietkaution auf den Tisch. Drei Monatskaltmieten sind schnell eine stattliche Summe. Welche Möglichkeiten gibt es, um die Mietkaution zu stellen, ohne sich finanziell zu übernehmen?

Diese Mietkaution Optionen gibt es:

  1. Das Mietkautionssparbuch – kostengünstig, ohne Schufa-Prüfung, aber Kapital wird über die Mietdauer zu geringen Zinsen gebunden
  2. Die Mietkautionsversicherung – flexibel, aber mit jährlichen Kosten und Bonitäts-Prüfung
  3. Das Mietaval (Bankbürgschaft) – ähnlich wie eine Kautionsversicherung mit Kosten und Einfluss auf die Bonität
  4. Barzahlung gegen Quittung – der Vermieter legt das Geld an und bestätigt anschließend Anlage
  5. Mietkautionsdepot – Bietet die Möglichkeit eine hohe Rendite zu erzielen, unterliegt jedoch Schwankungen – muss sowohl für Mieter als auch Vermieter passen

Was ist ein Mietkautionssparbuch?

Das Mietkautionssparbuch ist eine besonders klassische Form, die Mietkaution zu hinterlegen. Mieter oder Vermieter eröffnet ein Sparbuch bei einer Bank – dieses wird entweder vom Mieter an den Vermieter verpfändet oder durch den Vermieter als Treuhandkonto angelegt. Der Mietkaution Betrag wird auf dem Konto hinterlegt und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen vom Vermieter verwendet werden.

Vorteile:

  • In der Regel keine laufenden Kosten
  • Je nach Bank & Konto erfolgt eine Bonitäts-Prüfung
  • Rechtlich klar geregelt (§ 551 BGB)
  • Eröffnung bei einigen ausgewählten Banken

Wichtig: Der Vermieter kann das Sparbuch noch nach Ende des Mietverhältnisses mehrere Monate  einbehalten – für etwaige Nachforderungen bspw.  bei den Nebenkosten oder aber Schäden an der Immobilie.

Rechtlicher Hintergrund: §551 BGB in Kürze

Die Mietkaution ist grundlegend im bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, zusätzlich gab es in den letzten Jahren immer wieder Rechtssprechungen rund um die Kaution. Generell gilt:

Tipp: Was steht eigentlich im §551 BGB?

Wann darf der Vermieter auf das Sparbuch zugreifen?

Nur im Schadensfall – und auch dann erst, nachdem der Mieter informiert und eine Frist zur Nachbesserung gesetzt wurde. Klassische Anwendungsfälle:

  • Schäden in der Wohnung
  • Offene Nebenkosten
  • Rückbaupflichten bei baulichen Veränderungen
  • Mietrückstände
  • Verspäteter Auszug

Wichtig: Der Vermieter muss die Nutzung belegen und darf nicht einfach Geld abheben.

Alternativen zum Mietkautionssparbuch

Neben dem klassischen Sparbuch gibt es eine Reihe an Alternativen für die Mietkaution. Im Mietkaution Ratgeber gibt es hierzu verschiedene weiterführende Artikel.

Mietkautionsversicherung

  • Schnelle Lösung bei wenig Kapital
  • Bonitäts-Prüfung (bspw. Schufa oder Infoscore) nötig
  • Jährliche Kosten (ca. 5 % der Kautionssumme)
  • Versicherung zahlt im Schadensfall an den Vermieter und fordert das Geld vom Mieter anschließend zurück

Tipp: Wann ist eine Kautionsversicherung sinnvoll?

Mietaval (Bankbürgschaft)

  • Gute Option mit starker Bonität
  • Einfluss auf die Kreditlinie
  • Jährliche Kosten (ca. 3–4 % der Kautionssumme)
  • Erfordert Bonitätsnachweis

Tipp: Wie funktioniert eine Bankbürgschaft?

Mietkautionsdepot

  • Ideal bei langfristigen Mietverhältnissen & hoher Mietkaution
  • Jährliche Kosten jedoch auch höhere Rendite möglich
  • Mieter muss Kautionsdepot einrichten und an Vermieter verpfänden

Tipp: Welches Risiko besteht bei einem Kautionsdepot?

Fazit: Mietkautionssparbuch bleibt der Klassiker

Wenn man auf Sicherheit, Transparenz und geringe Kosten setzt, bleibt das Mietkautionssparbuch eine der bewährtesten Formen der Mietkaution. Es ist gesetzlich geregelt, fair und in vielen Fällen kostenlos.

Häufige Fragen zur Mietkaution

Was tun, wenn der Vermieter die Mietkaution nicht zurückzahlt?

Wenn Du aus Deiner Wohnung ausgezogen bist und alles ordnungsgemäß übergeben hast, erwartest Du zu Recht die Rückzahlung Deiner Kaution. Doch was, wenn der Vermieter sich nicht meldet oder die Auszahlung verzögert?

Zunächst wichtig: Der Vermieter darf die Kaution nicht sofort zurückzahlen – er hat das Recht, sie für eine angemessene Prüfungsfrist zurückzuhalten, in der er mögliche Ansprüche gegen Dich geltend machen kann (z. B. ausstehende Nebenkosten oder Reparaturkosten). In der Regel liegt diese Frist bei 3 bis 6 Monaten nach Mietende.

Wenn Du nach dieser Zeit nichts gehört hast, solltest Du wie folgt vorgehen:

Schriftlich zur Rückzahlung auffordern
Sende ein formloses Schreiben oder eine E-Mail, in der Du die Rückzahlung der Mietkaution inklusive aufgelaufener Zinsen forderst. Setze eine Frist von 14 Tagen.

Abrechnung einfordern
Besteht der Vermieter auf Einbehaltungen, muss er eine transparente Abrechnung vorlegen. Diese muss begründen, welche Beträge wofür einbehalten werden (z. B. durch Belege für Malerkosten oder eine Nebenkostenabrechnung).

Verbraucherzentralen oder Mieterverein einschalten
Bekommst Du keine Antwort oder die Begründung erscheint Dir unrechtmäßig, wende Dich an den Mieterverein oder die Verbraucherzentrale. Diese prüfen den Fall und können ggf. vermitteln oder rechtlich unterstützen.

Letzter Schritt: Anwalt oder Mahnverfahren
Bleibt alles erfolglos, kannst Du ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten oder über einen Anwalt Klage erheben. Häufig reicht schon das anwaltliche Schreiben, um eine Einigung zu erzielen.

👉 Wichtig: Der Vermieter darf nicht pauschal einen Teil der Kaution einbehalten – nur konkrete, berechtigte Forderungen sind zulässig. Eine beschädigte Wandfarbe oder „Abnutzung“ bei normaler Nutzung reicht nicht aus!

Darf der Vermieter die Mietkaution mit Nachzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung verrechnen?

Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Die Kaution dient der Absicherung aller Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis – dazu gehören auch Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung. Das bedeutet: Hat der Vermieter am Ende des Mietverhältnisses noch offene Forderungen aus einer Abrechnung (z. B. Heizkosten, Wasser, Müll), darf er diese mit der Kaution verrechnen.

Allerdings gibt es Einschränkungen:

Die Nachforderung muss nachweislich und nachvollziehbar sein.

Eine Abrechnung darf nicht unbegrenzt zurückliegen – spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums muss sie dem Mieter vorliegen (§ 556 BGB).

Für Nachforderungen, die sich erst nach der Wohnungsübergabe ergeben, darf der Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten, bis die Abrechnung erfolgt ist. Der Rest der Kaution muss aber ausgezahlt werden.

💡 Tipp: Wurde die Kaution auf einem Mietkautionssparbuch mit Deinem Namen geführt, kann sie nicht ohne Deine Zustimmung aufgelöst werden. Das gibt Dir zusätzlichen Schutz im Streitfall.

Muss ein Mietkautionskonto verzinst werden?

Ja – nach deutschem Mietrecht muss die Mietkaution zinsbringend angelegt werden (§ 551 BGB). In der Praxis heißt das meist: Auf einem separaten Sparbuch oder Tagesgeldkonto, das auf Deinen Namen oder treuhänderisch zugunsten des Mieters läuft.

Die Zinsen gehören rechtlich dem Mieter. Sie werden am Ende der Mietzeit zusammen mit der Kautionssumme ausgezahlt – abzüglich möglicher Forderungen.

⚠️ In Niedrigzinszeiten war die Verzinsung oft nur symbolisch. Mittlerweile bieten Banken (wieder) Zinsen auf Kautionskonten, was bei mehreren Jahren Laufzeit spürbare Beträge sein kann.

Wie funktioniert ein verpfändetes Kautionskonto genau?

Ein verpfändetes Kautionskonto – oft auch „Mietkautionssparbuch“ genannt – ist eine der gängigsten Formen, eine Mietkaution rechtssicher zu hinterlegen. Dabei handelt es sich um ein klassisches Sparkonto, das der Mieter auf seinen eigenen Namen eröffnet. Der entscheidende Schritt: Der Mieter verpfändet dieses Konto zugunsten des Vermieters, was bedeutet, dass der Vermieter im Streitfall Zugriff auf das Guthaben hat – aber nicht ohne Weiteres.

So funktioniert’s Schritt für Schritt:

Kontoeröffnung durch den Mieter
Du eröffnest bei einer Bank ein spezielles Mietkautionskonto, meist ein Sparbuch oder ein Tagesgeldkonto mit Verpfändungsklausel.

Verpfändung an den Vermieter
Zusammen mit der Bank unterzeichnest Du eine Verpfändungserklärung. Diese bestätigt, dass der Vermieter im Bedarfsfall Zugriff auf das Guthaben hat – etwa, wenn Mietschäden, Nebenkostenrückstände oder andere offene Forderungen bestehen.

Verwahrung bei Vermieter
Die Verpfändungserklärung und ggf. das physische Sparbuch gibst Du dem Vermieter. Die Verfügungsgewalt bleibt jedoch bei Dir – das Konto kann nur mit Deiner Zustimmung aufgelöst werden, sofern keine rechtskräftigen Ansprüche vorliegen.

Zinsgutschrift
Die Zinsen, die während der Mietdauer anfallen, gehören Dir als Mieter. Bei der Auflösung bekommst Du sowohl das Guthaben als auch die aufgelaufenen Zinsen zurück, abzüglich eventueller Forderungen.

🛡️ Wichtig: Ein verpfändetes Kautionskonto bietet Dir Sicherheit. Der Vermieter kann nicht einfach Geld abheben – er muss sich an die gesetzlichen Regeln halten und im Zweifel ein Gerichtsurteil oder eine einvernehmliche Einigung vorlegen, um Zugriff zu erhalten.

💡 Tipp: Achte darauf, dass die Bank die Verpfändung korrekt bestätigt. Viele Banken stellen dafür standardisierte Formulare zur Verfügung. Ein einfaches Sparbuch ohne Verpfändung ist nicht rechtssicher – und der Vermieter könnte die Kaution ablehnen.

Was darf der Vermieter nicht mit der Kaution machen?

Die Mietkaution gehört rechtlich dem Mieter – auch wenn sie auf einem Konto liegt, auf das der Vermieter Zugriff hat. Das bedeutet: Der Vermieter darf mit dem Kautionsbetrag nicht nach Belieben verfahren.

Diese Dinge sind nicht erlaubt:

Vermischung mit dem eigenen Vermögen
Der Vermieter darf die Kaution nicht einfach auf sein Girokonto überweisen oder in seinen privaten Finanzen „aufgehen lassen“. Laut § 551 BGB muss die Kaution getrennt vom eigenen Vermögen und zinsbringend angelegt werden – am besten auf einem Treuhandkonto.

Kaution vorzeitig einbehalten oder verwenden
Während der Mietzeit darf der Vermieter keine Abbuchungen oder Entnahmen vornehmen – selbst wenn einmal die Miete ausbleibt oder es Streit gibt. Ein Zugriff ist nur nach Beendigung des Mietverhältnisses und nach Vorlage konkreter Forderungen erlaubt.

Verzögerte oder fehlende Abrechnung
Der Vermieter muss die Kaution spätestens nach Ablauf einer angemessenen Prüfungsfrist (in der Regel 3–6 Monate) abrechnen und zurückzahlen. Eine pauschale Aussage wie „Ich warte erst die nächste Nebenkostenabrechnung ab“ ist nicht zulässig, wenn keine Nachforderung zu erwarten ist.

Einbehalt ohne Belege
Forderungen wie „Die Wohnung war nicht ordentlich geputzt“ oder „Die Wandfarbe war zu grell“ reichen nicht aus, um Teile der Kaution einzubehalten – es müssen nachvollziehbare Nachweise oder Kostenvoranschläge vorliegen.

📌 Fazit: Die Mietkaution dient ausschließlich der Sicherung berechtigter Ansprüche des Vermieters. Sie ist kein Ersatz für Mietzahlungen, kein Spielgeld für Reparaturen auf Verdacht – und keine Bonuszahlung bei Auszug.

Wenn Du als Mieter das Gefühl hast, dass der Vermieter unrechtmäßig auf Deine Kaution zugreifen möchte, solltest Du den Dialog suchen – und im Zweifel rechtlichen Beistand hinzuziehen.

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