Wenn eine Mietkaution auf einem separaten Kautionskonto angelegt wird, entstehen häufig Zinsen. Doch wie sieht es steuerlich aus? Müssen Mieter oder Vermieter die Mietkautionszinsen versteuern? Und was gilt bei einem klassischen Sparbuch im Vergleich zu digitalen Lösungen?

In diesem Artikel erfährt man, wie die steuerliche Behandlung von Mietkautionszinsen funktioniert – verständlich erklärt für Mieter und Vermieter.

Wem gehören die Zinsen aus der Mietkaution?

Grundsätzlich gilt nach deutschem Mietrecht:

Die Zinsen aus der Mietkaution stehen dem Mieter zu.

Das ergibt sich aus § 551 BGB. Die Kaution muss vom Vermieter getrennt vom eigenen Vermögen angelegt werden – üblicherweise auf einem Mietkautionskonto. Alle daraus entstehenden Erträge gehören dem Mieter und erhöhen die Kaution.

Wichtig:

  • Die Zinsen werden nicht jährlich ausgezahlt.
  • Sie verbleiben auf dem Kautionskonto.
  • Sie werden erst bei Beendigung des Mietverhältnisses zusammen mit der Kaution ausgezahlt – sofern keine Forderungen bestehen.

Müssen Mietkautionszinsen versteuert werden?

Ja. Mietkautionszinsen gelten als Kapitalerträge und unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer.

Allerdings kommt es darauf an, auf wessen Namen das Kautionskonto läuft.


Fall 1: Kautionskonto läuft auf den Mieter

Wenn das Konto auf den Namen des Mieters eröffnet wurde (verpfändetes Sparbuch oder Treuhandkonto), dann:

  • Die Bank führt automatisch Abgeltungsteuer (25 %) ab.
  • Zusätzlich fallen Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an.
  • Hat der Mieter einen Freistellungsauftrag erteilt (bis 1.000 € Sparerpauschbetrag pro Person), bleiben die Zinsen steuerfrei.

Für den Mieter bedeutet das: Die Steuer wird meist automatisch abgeführt – in der Steuererklärung muss man nur dann etwas angeben, wenn kein Steuerabzug erfolgte oder man eine Günstigerprüfung wünscht.

Für den Vermieter entsteht hier keine Steuerpflicht, da ihm die Zinsen nicht zustehen.


Fall 2: Kautionskonto läuft auf den Vermieter (Treuhandlösung)

Wenn das Mietkautionskonto auf den Namen des Vermieters läuft (mit Treuhandvermerk), sieht die Situation etwas anders aus:

  • Die Bank ordnet die Kapitalerträge dem Kontoinhaber zu.
  • Steuerlich gehören die Zinsen aber weiterhin dem Mieter.
  • Der Vermieter darf die Zinsen nicht als eigene Einnahme versteuern.
  • In der Praxis erfolgt die steuerliche Zuordnung über entsprechende Bankkennzeichnung oder Bescheinigung.

Hier sollte besonders sauber gearbeitet werden, um spätere Missverständnisse mit dem Finanzamt zu vermeiden.

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Sonderfall: Niedrige Zinsen – überhaupt relevant?

In den vergangenen Jahren waren Mietkautionszinsen oft minimal. Doch durch steigende Zinssätze sind wieder relevante Beträge möglich.

Beispiel:

  • Mietkaution: 3.000 €
  • Zinssatz: 2 %
  • Laufzeit: 5 Jahre
    → rund 300 € Zinsen

Je nach persönlicher Situation kann das steuerlich relevant sein.

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Was gilt bei digitalen Mietkautionslösungen?

Moderne Anbieter wie digitale Kautionsplattformen arbeiten häufig mit:

  • Treuhandkonten
  • Sammelkonten
  • oder bankregulierten Partnern

Entscheidend ist:

  • Wem werden die Zinsen steuerlich zugeordnet?
  • Erfolgt ein automatischer Steuerabzug?
  • Wird eine Steuerbescheinigung ausgestellt?

Mieter sollten prüfen:

  • Ob ein Freistellungsauftrag möglich ist
  • Wie die Zinserträge ausgewiesen werden

Vermieter sollten darauf achten:

  • Dass die Anlage insolvenzfest erfolgt
  • Dass keine steuerliche Vermischung mit eigenen Einnahmen entsteht

Müssen Vermieter Mietkautionszinsen versteuern?

Nein – grundsätzlich nicht.

Da die Zinsen dem Mieter gehören, stellen sie keine Einkünfte des Vermieters dar. Sie sind daher nicht Teil der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Nur wenn Zinsen unrechtmäßig einbehalten würden (was rechtlich problematisch wäre), könnten steuerliche Konsequenzen entstehen.

 


Häufige Fragen (FAQ)

Was passiert bei Auflösung des Mietverhältnisses?

Die Kaution inklusive Zinsen wird ausgezahlt. Die steuerliche Behandlung ist in der Regel bereits durch die Bank erfolgt.

Sind Mietkautionszinsen steuerfrei?

Nein. Sie unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer, können aber durch einen Freistellungsauftrag steuerfrei bleiben.

Muss ich die Zinsen in der Steuererklärung angeben?

Nur wenn keine Abgeltungsteuer abgeführt wurde oder eine Günstigerprüfung gewünscht ist.


Fazit: Steuerlich einfach – wenn sauber angelegt

Steuern auf Mietkautionszinsen sind kein komplexes Thema, wenn die Anlage korrekt erfolgt:

✔ Zinsen gehören dem Mieter
✔ Sie gelten als Kapitalerträge
✔ Die Bank führt meist automatisch Steuern ab
✔ Vermieter müssen sie nicht versteuern

Entscheidend ist eine saubere, getrennte und transparente Anlage der Mietkaution.

Wer hier von Anfang an auf eine klare Lösung setzt – ob klassisches Sparbuch oder digitale Plattform – vermeidet steuerliche Unsicherheiten und sorgt für ein rechtssicheres Mietverhältnis.


Zuletzt aktualisiert am

Autor: Mietkaution Redaktion

Seit über 10 Jahren helfen wir Mietern und Vermietern, fundierte Entscheidungen rund um die Mietkaution zu treffen. Unser Redaktionsteam aus Finanz- und Rechtsexperten prüft regelmäßig die Konditionen der führenden Anbieter und gleicht sie mit den aktuellen gesetzlichen Grundlagen ab – damit Sie sich auf verlässliche, geprüfte Informationen stützen können. Bereits über 250.000 Leser haben unsere Ratgeber als Entscheidungshilfe genutzt.

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