Deutsche Mietkaution im Check – das Kautionskonto mit Verzinsung
Transparenzhinweis: Diese Seite enthält Provisionslinks (*). Schließen Sie bei einem Anbieter ab, erhalten wir eine Vergütung — für Sie ändert sich am Preis nichts. Welche Anbieter wir aufnehmen, entscheidet die Redaktion unabhängig davon. Wie wir uns finanzieren.
Die meisten digitalen Kautionsanbieter werben mit Tempo und Gebührenfreiheit. Bei der Verzinsung wird es dann still – verständlich, denn der Spareckzins liegt derzeit bei rund 0,7 %, und viele Kautionskonten bleiben noch darunter. Die DMK Deutsche Mietkaution GmbH geht den umgekehrten Weg und stellt den Zinssatz nach vorne. Was dahintersteckt, wer daran verdient und für wen sich das rechnet.
Wer steht hinter dem Angebot?
Betreiber ist die DMK Deutsche Mietkaution GmbH mit Sitz in der Karl-Friedrich-Straße 22 in 76133 Karlsruhe, eingetragen beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 756447. Geschäftsführer sind Dominik Nienhaus, Jens Ohr und Peter Schille.
Wichtig für die Einordnung: Die DMK ist keine Bank. Sie ist als vertraglich gebundener Vermittler im Sinne des Wertpapierrechts tätig und im Vermittlerregister der BaFin unter der Nummer 80182977 eingetragen. Das Geld selbst liegt nicht bei der DMK, sondern auf einem Konto bei der Baader Bank, das auf den Namen des Mieters lautet. Genau diese Trennung ist der Punkt, auf den es bei jedem Kautionsanbieter ankommt – und den wir im Beitrag Anbieter, Regulierung und wo das Geld wirklich liegt für den Markt insgesamt einordnen.
Die Konditionen im Überblick
| Position | Konditionen |
|---|---|
| Kontoeröffnung | 0,00 € |
| Kontoführung | 0,00 € |
| Ein- und Auszahlungen | 0,00 € |
| Verzinsung erste 6 Monate | 2,00 % p. a. |
| Verzinsung danach | 1,00 % p. a. (variabel) |
| Vertragliche Untergrenze | 0,01 % p. a. (Mindestverzinsung laut Preis- und Leistungsverzeichnis) |
| Kontoführende Bank | Baader Bank |
| Einlagensicherung | gesetzlich bis 100.000 € pro Konto |
| Kontoform | verpfändetes Konto, Kontoinhaber ist der Mieter |
Wie verdient der Anbieter, wenn alles kostenlos ist?
Der Anbieter beantwortet das selbst: Er behält einen Teil der Zinsmarge ein. Die Baader Bank erzielt auf die verwahrten Einlagen eine Verzinsung, ein Teil davon wird an den Mieter weitergegeben, der Rest bleibt beim Anbieter. Das ist ein tragfähiges und offengelegtes Modell – aber es hat eine Konsequenz, die man kennen sollte: Der weitergegebene Satz ist variabel. Sinkt das Marktzinsniveau, sinkt auch die Verzinsung des Kautionskontos.
Für den Zinsanspruch des Mieters ist das unkritisch, solange der Satz mindestens dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz entspricht – das ist der Maßstab, den § 551 Abs. 3 BGB setzt. Aus dem Maßstab folgt allerdings kein garantierter Mindestzins: Geschuldet sind die Zinsen, die die ordnungsgemäß gewählte Anlage abwirft, nicht die Differenz zum Bundesbank-Durchschnitt — was das im Einzelnen heißt, steht in einem eigenen Beitrag. Für die Einordnung dieses Angebots ist das ohnehin akademisch: Der Anbieter liegt über dem üblichen Satz, nicht darunter.
Verpfändetes Konto statt Treuhandkonto
Die Deutsche Mietkaution arbeitet nicht mit einem Treuhandkonto. Der Mieter führt das Kautionskonto selbst: Es wird auf seinen Namen eröffnet und anschließend an den Vermieter verpfändet. Das ist die klassische Konstruktion des verpfändeten Mietkautionssparbuchs, nur digital abgewickelt. Beim Treuhandkonto wäre es umgekehrt: Dort ist der Vermieter Kontoinhaber und führt das Konto offen für den Mieter – die Unterschiede beider Formen stehen unter Treuhandkonto oder verpfändetes Mietkautionssparbuch.
Für den Mieter hat das handfeste Folgen. Das Guthaben gehört ihm, die Zinsen werden ihm direkt zugerechnet, und er kann bei der Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Der Vermieter bekommt über das Pfandrecht die Sicherheit, die er braucht: Ohne seine Freigabe kann der Mieter nicht über das Geld verfügen. Die Trennung vom Vermögen des Vermieters, die § 551 BGB verlangt, ist damit schon durch die Kontoinhaberschaft erfüllt – das Geld lag nie beim Vermieter.
Für wen lohnt sich das Angebot?
Passend, wenn:
- die Kaution ohnehin als Geldbetrag hinterlegt werden soll und kein Filialtermin gewünscht ist
- der Ertrag zählt – dies ist derzeit einer der wenigen Anbieter, die über dem Spareckzins verzinsen
- ein einzelnes Mietverhältnis abzubilden ist und der Mieter das Kautionskonto selbst führen möchte
Weniger passend, wenn:
- ein größerer Bestand zu verwalten ist – dafür sind Sammeltreuhandlösungen wie GetMomo mit Schnittstellen in die Verwaltungssoftware gebaut
- gar kein Kapital gebunden werden soll – dann führt der Weg zur Bürgschaft, die allerdings eine dauerhafte Prämie kostet und nichts zurückzahlt
- der Vermieter im Mietvertrag eine bestimmte Anlageform vorgegeben hat – dann ist zuerst seine Zustimmung nötig
Häufige Fragen zur Deutschen Mietkaution
Ist die Deutsche Mietkaution eine Bank?
Nein. Die DMK Deutsche Mietkaution GmbH ist ein vertraglich gebundener Vermittler und im BaFin-Vermittlerregister eingetragen. Das Kautionsguthaben liegt auf einem an den Vermieter verpfändeten Konto des Mieters bei der Baader Bank und fällt dort unter die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 € pro Konto. Eine Insolvenz des Vermittlers berührt das Guthaben deshalb nicht in derselben Weise wie eine Insolvenz der kontoführenden Bank.
Bleiben die 2,00 % dauerhaft?
Nein, das ist ein Einstiegssatz für die ersten sechs Monate. Danach gelten nach Anbieterangabe 1,00 % p. a., und dieser Satz ist ausdrücklich variabel. Bei einem langen Mietverhältnis ist deshalb der Folgesatz die relevante Größe, nicht der Aktionszins.
Wie weit „variabel" reichen kann, steht im Preis- und Leistungsverzeichnis: Die zugesagte Mindestverzinsung liegt bei 0,01 % p. a. Das ist die vertragliche Untergrenze, nicht der aktuelle Satz — aber es ist der Wert, auf den der Anbieter absenken dürfte, ohne den Vertrag zu ändern. Der Abstand ist erheblich: Zugesagt ist ein Hundertstelprozent, geboten wird derzeit das Hundertfache davon. Auf 1.200 € Kaution wären das 0,12 € im Jahr statt 12 € — die Untergrenze ist damit praktisch eine Nullverzinsung.
Das entwertet das Angebot nicht, ordnet den Zinssatz aber ein: Er ist ein Aktionsversprechen, keine Zusage. Wer sich für dieses Konto entscheidet, sollte das wegen der fehlenden Gebühren tun — die sind vertraglich fixiert — und den Zins als Zugabe behandeln, die jederzeit wegfallen kann. Ein Blick auf die tatsächliche Zinsgutschrift lohnt deshalb auch bei diesem Anbieter, statt sich auf den Werbewert zu verlassen.
Wem stehen die Zinsen zu?
Dem Mieter. Das ergibt sich nicht aus den Bedingungen des Anbieters, sondern aus § 551 Abs. 3 BGB: Die Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. Sie werden am Mietende zusammen mit der Kaution ausgezahlt. Wie sich der Anspruch berechnet, steht unter Mietkaution Zinsen berechnen. Zur Versteuerung: Das Konto wird über die Baader Bank und damit ein inländisches Institut geführt — die Kapitalertragsteuer wird also automatisch einbehalten. Weil der Mieter selbst Kontoinhaber ist, kann er einen Freistellungsauftrag erteilen; bis zum Sparer-Pauschbetrag fällt dann keine Steuer an.
Kann der Mieter das Konto gegen den Willen des Vermieters wählen?
Nicht einseitig. Der Vermieter kann auf der im Mietvertrag vereinbarten Form der Sicherheit bestehen. Ist dort keine bestimmte Anlageform festgelegt, ist der Anbieter Verhandlungssache – und dann spricht das Argument für sich, dass die Lösung für beide Seiten gebührenfrei ist. Mehr dazu unter Mietkaution umschichten.
Was passiert am Mietende?
Der Vermieter gibt das Pfand frei, danach kann der Mieter als Kontoinhaber über das Guthaben samt Zinsen verfügen. Eine gesetzliche Höchstfrist für die Freigabe gibt es nicht; die Rechtsprechung hält je nach Fall drei bis sechs Monate für angemessen. Der Ablauf ist unter Mietkautionskonto auflösen beschrieben.
Quellen
- § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten — Bundesministerium der Justiz
- Zinssätze für Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist bis 3 Monate, Stand 31.07.2026 — Deutsche Bundesbank
Betreibt seit 2010 unabhängige Informationsportale rund um die Mietkaution und wertet dafür laufend Bankkonditionen, Anbieterbedingungen und BGH-Rechtsprechung aus.