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Deutsche Mietkaution im Check – das Kautionskonto mit Verzinsung

Von Ulf Mayer Veröffentlicht am Aktualisiert am

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Die meisten digitalen Kautionsanbieter werben mit Tempo und Gebührenfreiheit. Bei der Verzinsung wird es dann still – verständlich, denn der Spareckzins liegt derzeit bei rund 0,7 %, und viele Kautionskonten bleiben noch darunter. Die DMK Deutsche Mietkaution GmbH geht den umgekehrten Weg und stellt den Zinssatz nach vorne. Was dahintersteckt, wer daran verdient und für wen sich das rechnet.

Wer steht hinter dem Angebot?

Betreiber ist die DMK Deutsche Mietkaution GmbH mit Sitz in der Karl-Friedrich-Straße 22 in 76133 Karlsruhe, eingetragen beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 756447. Geschäftsführer sind Dominik Nienhaus, Jens Ohr und Peter Schille.

Wichtig für die Einordnung: Die DMK ist keine Bank. Sie ist als vertraglich gebundener Vermittler im Sinne des Wertpapierrechts tätig und im Vermittlerregister der BaFin unter der Nummer 80182977 eingetragen. Das Geld selbst liegt nicht bei der DMK, sondern auf einem Konto bei der Baader Bank. Genau diese Trennung ist der Punkt, auf den es bei jedem Kautionsanbieter ankommt – und den wir im Beitrag Anbieter, Regulierung und wo das Geld wirklich liegt für den Markt insgesamt einordnen.

Die Konditionen im Überblick

Angaben des Anbieters, abgerufen am 28.08.2026. Der Zinssatz ist variabel.
PositionKonditionen
Kontoeröffnung0,00 €
Kontoführung0,00 €
Ein- und Auszahlungen0,00 €
Verzinsung erste 6 Monate2,00 % p. a.
Verzinsung danach1,00 % p. a. (variabel)
Vertragliche Untergrenze0,10 % p. a. (Mindestverzinsung laut Preis- und Leistungsverzeichnis)
Kontoführende BankBaader Bank
Einlagensicherunggesetzlich bis 100.000 € pro Konto
Eröffnung durchMieter oder Vermieter

Wie verdient der Anbieter, wenn alles kostenlos ist?

Der Anbieter beantwortet das selbst: Er behält einen Teil der Zinsmarge ein. Die Baader Bank erzielt auf die verwahrten Einlagen eine Verzinsung, ein Teil davon wird an den Mieter weitergegeben, der Rest bleibt beim Anbieter. Das ist ein tragfähiges und offengelegtes Modell – aber es hat eine Konsequenz, die man kennen sollte: Der weitergegebene Satz ist variabel. Sinkt das Marktzinsniveau, sinkt auch die Verzinsung des Kautionskontos.

Für den Zinsanspruch des Mieters ist das unkritisch, solange der Satz mindestens dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz entspricht – das ist der Maßstab, den § 551 Abs. 3 BGB setzt. Aus dem Maßstab folgt allerdings kein garantierter Mindestzins: Geschuldet sind die Zinsen, die die ordnungsgemäß gewählte Anlage abwirft, nicht die Differenz zum Bundesbank-Durchschnitt — was das im Einzelnen heißt, steht in einem eigenen Beitrag. Für die Einordnung dieses Angebots ist das ohnehin akademisch: Der Anbieter liegt über dem üblichen Satz, nicht darunter.

Verpfändetes Konto oder Treuhandkonto?

Hier lohnt ein genauer Blick, weil der Anbieter beide Begriffe verwendet: Das Konto werde „auf den Namen des Mieters eröffnet und an den Vermieter verpfändet“, an anderer Stelle ist von einem „Treuhandkonto gemäß § 551 BGB“ die Rede. Das sind streng genommen zwei verschiedene Konstruktionen: Beim verpfändeten Konto lautet das Konto auf den Mieter, beim Treuhandkonto führt der Vermieter es offen für den Mieter.

Der Unterschied ist keine Wortklauberei, denn er entscheidet über die steuerliche Zuordnung der Zinsen und darüber, wer bei der Auflösung mitwirken muss. Wer eröffnet, sollte sich deshalb vor dem Abschluss aus den Vertragsunterlagen zeigen lassen, welche der beiden Formen tatsächlich vereinbart wird. Für die Trennung vom Vermögen des Vermieters – die eigentliche gesetzliche Anforderung – erfüllen beide Formen den Zweck.

Für wen lohnt sich das Angebot?

Passend, wenn:

  • die Kaution ohnehin als Geldbetrag hinterlegt werden soll und kein Filialtermin gewünscht ist
  • der Ertrag zählt – dies ist derzeit einer der wenigen Anbieter, die über dem Spareckzins verzinsen
  • ein einzelnes Mietverhältnis abzubilden ist, gleich ob aus Mieter- oder Vermietersicht

Weniger passend, wenn:

  • ein größerer Bestand zu verwalten ist – dafür sind Sammeltreuhandlösungen wie GetMomo mit Schnittstellen in die Verwaltungssoftware gebaut
  • gar kein Kapital gebunden werden soll – dann führt der Weg zur Bürgschaft, die allerdings eine dauerhafte Prämie kostet und nichts zurückzahlt
  • der Vermieter im Mietvertrag eine bestimmte Anlageform vorgegeben hat – dann ist zuerst seine Zustimmung nötig

Häufige Fragen zur Deutschen Mietkaution

Ist die Deutsche Mietkaution eine Bank?

Nein. Die DMK Deutsche Mietkaution GmbH ist ein vertraglich gebundener Vermittler und im BaFin-Vermittlerregister eingetragen. Das Kautionsguthaben liegt auf einem Konto bei der Baader Bank und fällt dort unter die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 € pro Konto. Eine Insolvenz des Vermittlers berührt das Guthaben deshalb nicht in derselben Weise wie eine Insolvenz der kontoführenden Bank.

Bleiben die 2,00 % dauerhaft?

Nein, das ist ein Einstiegssatz für die ersten sechs Monate. Danach gelten nach Anbieterangabe 1,00 % p. a., und dieser Satz ist ausdrücklich variabel. Bei einem langen Mietverhältnis ist deshalb der Folgesatz die relevante Größe, nicht der Aktionszins.

Wie weit „variabel" reichen kann, steht im Preis- und Leistungsverzeichnis: Die zugesagte Mindestverzinsung liegt bei 0,10 % p. a. Das ist die vertragliche Untergrenze, nicht der aktuelle Satz — aber es ist der Wert, auf den der Anbieter absenken dürfte, ohne den Vertrag zu ändern. Für die Einordnung heißt das: Zugesagt ist ein Zehntelprozent, geboten wird derzeit das Zehnfache davon. Ein Blick auf die tatsächliche Zinsgutschrift lohnt deshalb auch bei diesem Anbieter, statt sich auf den Werbewert zu verlassen.

Wem stehen die Zinsen zu?

Dem Mieter. Das ergibt sich nicht aus den Bedingungen des Anbieters, sondern aus § 551 Abs. 3 BGB: Die Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. Sie werden am Mietende zusammen mit der Kaution ausgezahlt. Wie sich der Anspruch berechnet, steht unter Mietkaution Zinsen berechnen. Zur Versteuerung: Das Konto wird über die Baader Bank und damit ein inländisches Institut geführt — die Kapitalertragsteuer wird also automatisch einbehalten.

Kann der Mieter das Konto gegen den Willen des Vermieters wählen?

Nicht einseitig. Der Vermieter kann auf der im Mietvertrag vereinbarten Form der Sicherheit bestehen. Ist dort keine bestimmte Anlageform festgelegt, ist der Anbieter Verhandlungssache – und dann spricht das Argument für sich, dass die Lösung für beide Seiten gebührenfrei ist. Mehr dazu unter Mietkaution umschichten.

Was passiert am Mietende?

Der Vermieter gibt die Sicherheit frei, danach wird das Guthaben samt Zinsen ausgezahlt. Eine gesetzliche Höchstfrist für die Freigabe gibt es nicht; die Rechtsprechung hält je nach Fall drei bis sechs Monate für angemessen. Der Ablauf ist unter Mietkautionskonto auflösen beschrieben.

Quellen

  1. Konditionen und Anbieterangaben, abgerufen am 28.08.2026 — DMK Deutsche Mietkaution GmbH
  2. Impressum: Firmensitz, Registereintrag und BaFin-Vermittlerregister — DMK Deutsche Mietkaution GmbH
  3. § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten — Bundesministerium der Justiz
  4. Zinssätze für Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist bis 3 Monate, Stand 31.07.2026 — Deutsche Bundesbank
Porträtfoto von Ulf Mayer
Ulf Mayer — Herausgeber und Redaktion

Betreibt seit 2010 unabhängige Informationsportale rund um die Mietkaution und wertet dafür laufend Bankkonditionen, Anbieterbedingungen und BGH-Rechtsprechung aus.

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