Digitale Kautionsanbieter — Erfahrungen und Einordnung
Wo Filialbanken das Kautionskonto abgebaut haben, sind spezialisierte Anbieter nachgerückt. Sie eröffnen das Konto in Minuten, verzichten meist auf das Girokonto als Voraussetzung — und unterscheiden sich in einem Punkt erheblich, der auf den Websites selten prominent steht: wie und bei wem das Geld verwahrt wird.
Die entscheidende Frage: Treuhand oder Bankeinlage?
Manche Anbieter führen ein echtes Konto bei einer Partnerbank — dann greift die gesetzliche Einlagensicherung mit 100.000 € pro Kunde und Institut. Andere arbeiten mit einer Treuhandkonstruktion oder vermitteln eine Bürgschaft. Alle drei Modelle können solide sein, aber sie haben unterschiedliche Risikoprofile, und das sollte man vor der Eröffnung verstanden haben.
Die Frage, die man dem Anbieter stellen sollte, lautet deshalb nicht „ist mein Geld sicher?", sondern konkret: Bei welchem Institut liegt die Einlage, und wessen Einlagensicherung greift? Wer keine klare Antwort gibt, hat sie in den AGB stehen — dort steht sie immer.
Wo liegt das Geld, wenn der Anbieter kein Institut ist?
Die meisten Anbieter sind keine Banken, sondern Vermittler oder Verwalter mit einer Partnerbank im Hintergrund. Das ist unproblematisch, solange die Einlage als solche geführt wird und die Zuordnung zum einzelnen Mietverhältnis eindeutig ist. Kritisch wird es erst, wenn Kundengelder in der Bilanz des Anbieters landen — genau das verhindert die Trennung, die § 551 BGB ohnehin verlangt.
Bei mehreren am Markt aktiven Anbietern sitzt die einlagenführende Bank im EU-Ausland. Rechtlich ist das gleichwertig, im Ernstfall ist aber ein anderes nationales Sicherungssystem zuständig. Am Beispiel durchgespielt haben wir das unter Instabank und Ist Smartmiete sicher?.
Der zweite Punkt: Was bleibt vom Zins übrig?
Fast alle digitalen Anbieter werben mit Gebührenfreiheit, und das ist gegenüber dem Filialkonto mit Einrichtungsentgelt schon der halbe Gewinn. Bei der Verzinsung selbst hört die Werbung meist auf — verständlich, denn viele Konten liegen unter dem Spareckzins von zuletzt rund 0,7 %. Eine Ausnahme ist die Deutsche Mietkaution, die den Zinssatz nach vorne stellt.
Um große Summen geht es dabei nie — aber der Anspruch des Mieters aus § 551 Abs. 3 BGB richtet sich am üblichen Satz aus, und ein Konto deutlich darunter erzeugt genau die Lücke, für die am Ende der Vermieter geradesteht.
Für wen lohnt sich ein digitaler Anbieter überhaupt?
Am deutlichsten für Vermieter mit mehreren Mietverhältnissen: Dort ist nicht die Kontogebühr der Kostenfaktor, sondern der Verwaltungsaufwand je Kaution — Eröffnung, Nachweis, Zinsberechnung, Freigabe. Für Hausverwaltungen kommen Schnittstellen in die Verwaltungssoftware hinzu, siehe GetMomo.
Für Mieter ist der Vorteil kleiner, aber real: kein Filialtermin, kein Papier-Sparbuch, das man fünf Jahre später wiederfinden muss. Wer ohnehin ein gebührenfreies Sparbuch bei der eigenen Bank bekommt, gewinnt dagegen wenig.
Wie wir bewerten
Wir prüfen für jeden Anbieter die Vertragsbedingungen im Original, ordnen die aufsichtsrechtliche Stellung ein und halten fest, was im Rückzahlungsfall tatsächlich passiert. Anbieter werden aufgenommen, weil sie für die Zielgruppe relevant sind — nicht, weil ein Partnerprogramm existiert. Wo wir über Provisionslinks vergütet werden, ist das gekennzeichnet; die Grundlagen dazu stehen in unserer Finanzierungstransparenz.
Quellen
- Gesetzliche Einlagensicherung: 100.000 Euro pro Kunde und Bank — BaFin
- § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten — Bundesministerium der Justiz
Betreibt seit 2010 unabhängige Informationsportale rund um die Mietkaution und wertet dafür laufend Bankkonditionen, Anbieterbedingungen und BGH-Rechtsprechung aus.