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Mietkautionssparbuch

Das Mietkautionssparbuch — verpfändet, getrennt, verzinst

Von Ulf Mayer Veröffentlicht am Aktualisiert am

Das Mietkautionssparbuch ist die älteste und noch immer verbreitetste Form der Mietsicherheit: Der Mieter eröffnet ein Sparkonto auf den eigenen Namen, zahlt die Kaution ein und verpfändet das Guthaben an den Vermieter. Das Geld bleibt damit Vermögen des Mieters — der Vermieter erhält lediglich ein Zugriffsrecht für den Sicherungsfall.

Warum die Verpfändung der entscheidende Schritt ist

Ohne Verpfändungserklärung ist ein Sparbuch keine Mietsicherheit, sondern nur ein Sparkonto. Erst die Verpfändung gibt dem Vermieter die Rechtsposition, auf die er sich im Streitfall berufen kann — und erst sie schützt den Mieter davor, dass die Kaution im Vermögen des Vermieters aufgeht.

Rechtlich ist das ein Pfandrecht an einer Forderung. Es entsteht durch die Einigung von Mieter und Vermieter und die Anzeige an die Bank. Genau der zweite Teil wird in der Praxis übersehen: Eine unterschriebene Erklärung, die nie bei der Bank ankommt, entfaltet keine Wirkung. Wie die Erklärung aussehen muss und woran sie scheitert, steht unter Verpfändungserklärung.

Die drei Pflichten aus § 551 BGB

Für jede Form der Mietsicherheit gelten dieselben gesetzlichen Vorgaben: Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen, sie ist getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen, und sie muss verzinst werden. Die Zinsen stehen dem Mieter zu.

Hinzu kommt ein Recht, das oft ungenutzt bleibt: Der Mieter darf die Kaution in drei Raten zahlen, die erste zu Mietbeginn. Eine Vertragsklausel, die das ausschließt, ist unwirksam.

Wem gehört das Geld auf dem Kautionssparbuch?

Dem Mieter. Das ist der zentrale Unterschied zum Treuhandkonto, bei dem der Vermieter Kontoinhaber ist und das Guthaben nur treuhänderisch hält. Beim verpfändeten Sparbuch lautet das Konto auf den Namen des Mieters; der Vermieter hat ein Verwertungsrecht, aber kein Eigentum.

Praktisch heißt das: Zinserträge werden dem Mieter steuerlich zugerechnet, und in der Insolvenz des Vermieters ist das Guthaben ohnehin außen vor. Welche Form für welche Konstellation die bessere ist, behandelt Treuhandkonto vs. verpfändetes Sparbuch.

Was kostet ein Mietkautionssparbuch?

Die Spanne ist groß und selten transparent. Verbreitet sind eine einmalige Eröffnungsgebühr zwischen 0 und 30 €, eine jährliche Kontoführung von etwa 5 bis 15 € und ein gesondertes Entgelt von 10 bis 25 € für die Verpfändungserklärung. Über eine Mietdauer von fünf Jahren summiert sich das auf einen Betrag, der den Zinsertrag bei den heutigen Sparzinsen deutlich übersteigt.

Wer die Zahlen für den eigenen Fall gegenrechnen will, findet die Aufstellung unter Mietkautionssparbuch Kosten und den Formenvergleich unter Mietkautionskonto im Vergleich.

Lohnt sich das Sparbuch heute noch?

Es lohnt sich, wenn die eigene Bank es gebührenfrei führt und man die klassische, rechtlich unstrittige Form will. Es lohnt sich nicht, wenn Einrichtungsentgelt und Kontoführung auf eine nahezu unverzinste Einlage treffen — dann zahlt der Mieter dafür, sein eigenes Geld zu hinterlegen.

Die zweite Hürde ist die Verfügbarkeit: Viele Filialbanken haben das Produkt eingestellt oder an ein bestehendes Girokonto geknüpft. Welche Institute noch was anbieten, steht unter Banken & Institute.

Was passiert mit dem Sparbuch am Ende des Mietverhältnisses?

Der Vermieter gibt die Verpfändung frei, die Bank hebt den Sperrvermerk auf, das Guthaben samt Zinsen steht dem Mieter zur Verfügung. Klingt einfach, hakt aber regelmäßig an zwei Stellen: am verlegten Original-Sparbuch und an einer Freigabe, die der Vermieter zurückhält, während er noch abrechnet. Beides ist lösbar — der Ablauf steht unter Mietkautionskonto auflösen.

Quellen

  1. § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten — Bundesministerium der Justiz
  2. § 1204 BGB – Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an beweglichen Sachen — Bundesministerium der Justiz
Porträtfoto von Ulf Mayer
Ulf Mayer — Herausgeber und Redaktion

Betreibt seit 2010 unabhängige Informationsportale rund um die Mietkaution und wertet dafür laufend Bankkonditionen, Anbieterbedingungen und BGH-Rechtsprechung aus.

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