Wer eine neue Wohnung anmietet und Leistungen vom Jobcenter bezieht, steht oft vor einer entscheidenden Frage: 👉 Übernimmt das Jobcenter die Mietkaution?

Die gute Nachricht: Ja – unter bestimmten Voraussetzungen.
Die weniger gute: Es gibt klare Regeln, Fristen und Rückzahlungsmodalitäten.

In diesem Artikel erfährt man, wann das Jobcenter die Mietkaution zahlt, wie der Antrag gestellt wird, welche Form der Unterstützung möglich ist – und welche Alternativen es gibt.

Übernimmt das Jobcenter die Mietkaution?

Grundsätzlich gilt: Bezieht man Bürgergeld (ehemals Hartz IV), kann das Jobcenter die Mietkaution als Darlehen übernehmen.

Rechtsgrundlage ist § 22 SGB II.
Die Kaution wird übernommen, wenn:

  • ✔️ der Umzug notwendig ist
  • ✔️ die neue Wohnung „angemessen“ ist (Miete innerhalb der Richtwerte)
  • ✔️ der Antrag vor Vertragsunterzeichnung gestellt wurde

Wichtig: Das Jobcenter zahlt die Kaution nicht als Zuschuss, sondern als zinsloses Darlehen.

Wie funktioniert die Zahlung der Mietkaution?

In der Praxis läuft es meist so ab:

  1. Man beantragt die Übernahme beim Jobcenter
  2. Das Jobcenter prüft die Angemessenheit der Wohnung
  3. Nach Genehmigung wird die Kaution direkt an den Vermieter überwiesen

Die maximale Höhe beträgt in der Regel 3 Nettokaltmieten, da dies gesetzlich zulässig ist.

Rückzahlung: Muss man die Kaution zurückzahlen?

Ja. Das Jobcenter behält monatlich 10 % des Regelbedarfs ein, bis das Darlehen vollständig zurückgezahlt ist.

Beispiel: Bei einem Regelbedarf von 563 € wären das ca. 56 € monatlich.

Wichtig zu wissen:

  • Die Rückzahlung beginnt sofort nach Auszahlung
  • Auch bei Auszug wird die zurückgezahlte Kaution an das Jobcenter weitergeleitet, sofern das Darlehen noch nicht vollständig getilgt ist

Wann wird die Mietkaution nicht übernommen?

Das Jobcenter kann die Übernahme ablehnen, wenn:

  • ❌ die Wohnung zu teuer ist
  • ❌ der Umzug nicht notwendig ist
  • ❌ der Antrag erst nach Vertragsunterzeichnung gestellt wurde
  • ❌ bereits Mietschulden bestehen

Deshalb gilt: Immer zuerst Antrag stellen – dann unterschreiben.

Alternativen zur Kautionsübernahme durch das Jobcenter

Nicht jeder möchte oder kann ein Darlehen in Anspruch nehmen. Alternativen können sein:

🔹 Mietkautionskonto

Ein klassisches Mietkautionskonto auf den eigenen Namen – verpfändet an den Vermieter.

🔹 Mietkautionsbürgschaft

Hier zahlt man eine monatliche Gebühr statt die Kaution zu hinterlegen.

🔹 Ratenzahlung mit dem Vermieter

Gesetzlich darf die Kaution in 3 Raten gezahlt werden (§ 551 BGB).

Besonderheit: Mietkaution bei Umzug aus gesundheitlichen Gründen

Wird der Umzug durch das Jobcenter selbst veranlasst (z. B. wegen zu hoher Miete oder aus gesundheitlichen Gründen), sind die Chancen auf Übernahme besonders hoch.

In manchen Fällen übernimmt das Jobcenter zusätzlich:

  • Umzugskosten
  • Renovierungskosten
  • Maklerkosten (selten)

Was passiert bei Auszug?

Zieht man aus, gilt:

  • Die Kaution steht grundsätzlich dem Jobcenter zu, solange das Darlehen nicht vollständig getilgt ist.
  • Eventuelle Nachzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen können verrechnet werden.

Erst wenn das Darlehen komplett zurückgezahlt wurde, gehört die Kaution wieder dem Mieter.

Zinsen auf die Mietkaution – stehen sie dem Jobcenter zu?

Interessant: Die Mietkaution muss laut Gesetz verzinst werden, wenn sie als Geldbetrag hinterlegt wird.

Wenn das Jobcenter die Kaution als Darlehen zahlt, stehen die Zinsen grundsätzlich ebenfalls dem Jobcenter zu – solange das Darlehen noch besteht.

Wer wissen möchte, wie viel Zinsen eine Mietkaution über mehrere Jahre bringen kann, kann dies ganz einfach mit unserem Zinsrechner für Mietkautionen berechnen.

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Fazit: Jobcenter & Mietkaution – gut, aber mit Verpflichtungen

Das Jobcenter hilft bei der Mietkaution – aber:

  • ✔️ nur als Darlehen
  • ✔️ nur bei genehmigtem Umzug
  • ✔️ mit monatlicher Rückzahlung

Wer Leistungen bezieht, sollte frühzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter sprechen und sich die Angemessenheit der Wohnung schriftlich bestätigen lassen.

Für alle, die eine Alternative prüfen möchten oder die langfristigen Kosten vergleichen wollen, lohnt sich ein Blick auf unseren Mietkautions-Zinsrechner sowie unsere Vergleichsartikel zu Mietkautionskonten.


Zuletzt aktualisiert am

Autor: Ulf Mayer

Berater, Webentwickler und seit über 15 Jahren mit dem deutschen Mietkautionsmarkt vertraut. Gründer von mietkautionskonto.info und weiteren unabhängigen Portalen rund um die Mietkaution.

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