Bürgschaft, Versicherung oder Depot — die Alternativen
Das verpfändete Sparbuch ist nicht die einzige zulässige Form der Mietsicherheit. Mieter und Vermieter können sich auf eine andere Variante einigen — und je nach Situation ist das die bessere Entscheidung.
Die Grundunterscheidung: hinterlegen oder verbürgen
Bei Sparbuch, Tagesgeld und Depot hinterlegt der Mieter das Geld tatsächlich. Bei Bürgschaft und Kautionsversicherung tut er das nicht — er zahlt stattdessen eine laufende Prämie dafür, dass ein Dritter im Sicherungsfall einspringt. Der Liquiditätsvorteil ist erheblich, die Kosten aber ebenfalls: Über mehrere Jahre übersteigt die Prämiensumme regelmäßig die Kaution selbst.
Daraus folgt eine einfache Faustregel: Wer das Geld hat, hinterlegt. Wer es nicht hat oder anderweitig dringender braucht, kauft sich mit der Prämie Liquidität ein — und sollte wissen, was ihn das über die erwartete Mietdauer kostet. Die Rechnung dazu steht im Formenvergleich.
Ein Punkt, der oft übersehen wird
Kein Vermieter ist verpflichtet, eine Bürgschaft zu akzeptieren. Der Mieter hat einen Anspruch darauf, die Kaution in Geld zu leisten — alles andere ist Verhandlungssache und gehört in den Mietvertrag. Umgekehrt kann der Vermieter eine Bürgschaft auch nicht verlangen, wenn der Mieter Geld anbietet.
Was kosten die Alternativen wirklich?
- Kautionsbürgschaft / -versicherung: laufend rund 4–5 % der Kautionssumme pro Jahr. Bei 2.400 € Kaution sind das gut 100 € jährlich — dauerhaft, ohne dass am Ende ein Guthaben steht. Wann sich das trotzdem rechnet, steht unter Wann macht eine Kautionsversicherung Sinn?.
- Kautionsdepot: fondsabhängige Kosten, verbreitet 0,4–0,8 % p. a., dafür Marktrendite — mit Kursrisiko zum Auszugszeitpunkt.
- Tagesgeld: meist gebührenfrei und besser verzinst als das Sparbuch. Der Haken liegt in der Verpfändung, die längst nicht jede Bank mitmacht — siehe Tagesgeld als Mietkaution.
- Bausparvertrag: als Sicherheit grundsätzlich verpfändbar, in der Praxis aber unhandlich, weil Zuteilung und Kündigungsfristen nicht zum Mietverhältnis passen. Einordnung unter Bausparvertrag als Mietkaution.
Welche Alternative eignet sich für welche Mietdauer?
Die Laufzeit entscheidet mehr als der Zinssatz. Unter etwa fünf Jahren spricht wenig für ein Depot, weil das Kursrisiko genau dann zuschlägt, wenn der Auszugstermin nicht frei wählbar ist. Zwischen fünf und zehn Jahren kehrt sich das Verhältnis um. Bei der Bürgschaft ist es umgekehrt: Sie ist kurzfristig attraktiv und wird mit jedem Jahr teurer, weil die Prämie unabhängig davon weiterläuft, ob je ein Schaden eintritt.
Lässt sich die Form während des Mietverhältnisses wechseln?
Ja, aber nur einvernehmlich — die bestehende Sicherheit wird aufgelöst und eine neue bestellt, und daran müssen beide Seiten mitwirken. Der Wechsel lohnt vor allem, wenn eine teure Altform gegen eine gebührenfreie getauscht wird und noch mehrere Jahre Mietzeit vor einem liegen. Ablauf und Fallstricke stehen unter Mietkaution umschichten.
Was ist mit ungewöhnlicheren Formen?
Zulässig ist grundsätzlich alles, worauf sich beide Seiten einigen und was die Sicherungsfunktion erfüllt — vom Avalkredit über die private Bürgschaft durch Angehörige bis zu Sachwerten. Bei Letzteren wird es schnell unpraktisch: Gold als Mietkaution etwa scheitert selten am Recht, aber regelmäßig an Bewertung, Verwahrung und Verwertbarkeit.
Quellen
- § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten — Bundesministerium der Justiz
- § 232 BGB – Arten der Sicherheitsleistung — Bundesministerium der Justiz
Betreibt seit 2010 unabhängige Informationsportale rund um die Mietkaution und wertet dafür laufend Bankkonditionen, Anbieterbedingungen und BGH-Rechtsprechung aus.