Die Elternbürgschaft ist eine häufig genutzte Sicherheit bei der Wohnungsanmietung – vor allem bei Studenten, Auszubildenden oder Berufseinsteigern ohne regelmäßiges Einkommen. Vermieter verlangen sie häufig zusätzlich oder alternativ zur Mietkaution.
In diesem Artikel erfahren Sie:
- Was eine Elternbürgschaft ist
- Wann sie zulässig ist
- Welche Inhalte zwingend enthalten sein müssen
- Worauf Eltern und Vermieter achten sollten
- Und wo Sie eine kostenlose Elternbürgschaft Vorlage finden
Inhalt
- 1 Was ist eine Elternbürgschaft?
- 2 Gesetzliche Grundlage: §§ 765 ff. BGB
- 3 Wann ist eine Elternbürgschaft zulässig?
- 4 Arten der Elternbürgschaft
- 5 Welche Inhalte muss eine Elternbürgschaft enthalten?
- 6 Elternbürgschaft Vorlage (kostenlos)
- 7 Mustertext – Elternbürgschaft (Beispiel)
- 8 Risiken für Eltern
- 9 Alternative zur Elternbürgschaft
- 10 Häufige Fragen zur Elternbürgschaft
- 11 Fazit
Was ist eine Elternbürgschaft?
Bei einer Elternbürgschaft verpflichten sich die Eltern gegenüber dem Vermieter, für die finanziellen Verpflichtungen ihres Kindes aus dem Mietvertrag einzustehen. Das betrifft insbesondere:
- Mietzahlungen
- Nebenkosten
- Schadensersatzansprüche
- Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung
Rechtlich handelt es sich um eine sogenannte Bürgschaft gemäß §§ 765 ff. BGB.
Gesetzliche Grundlage: §§ 765 ff. BGB
Die Bürgschaft ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt:
Ein Bürge verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen.
Das bedeutet: Zahlt das Kind nicht, kann der Vermieter die Eltern direkt in Anspruch nehmen – sofern die Bürgschaft korrekt formuliert wurde.
Wann ist eine Elternbürgschaft zulässig?
Hier ist Vorsicht geboten.
Zusätzlich zur Mietkaution?
Nach § 551 BGB darf die Mietkaution maximal drei Nettokaltmieten betragen.
Eine zusätzliche Bürgschaft ist:
- ❌ Unzulässig, wenn sie vom Vermieter verpflichtend zusätzlich zur maximalen Kaution verlangt wird
- ✅ Zulässig, wenn sie freiwillig angeboten wird
Wichtig: Wird die Bürgschaft freiwillig von den Eltern angeboten (z. B. um die Chancen auf die Wohnung zu erhöhen), ist sie rechtlich wirksam.
Arten der Elternbürgschaft
1. Einfache Bürgschaft
Der Vermieter muss zunächst versuchen, die Forderung beim Mieter einzutreiben.
2. Selbstschuldnerische Bürgschaft (häufigste Variante)
Hier kann der Vermieter die Eltern sofort in Anspruch nehmen, ohne vorher gegen den Mieter vorzugehen.
⚠️ In der Praxis wird fast immer die selbstschuldnerische Bürgschaft verwendet.
Welche Inhalte muss eine Elternbürgschaft enthalten?
Damit die Bürgschaft wirksam ist, muss sie schriftlich erfolgen (§ 766 BGB). Folgende Punkte sollten enthalten sein:
- Name und Anschrift des Bürgen (Eltern)
- Name des Mieters
- Name des Vermieters
- Genaue Bezeichnung der Wohnung
- Bezug auf den Mietvertrag (Datum)
- Erklärung der selbstschuldnerischen Bürgschaft
- Unterschrift der Eltern
Fehlt die Schriftform, ist die Bürgschaft nichtig.
Elternbürgschaft Vorlage (kostenlos)
Damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind, haben wir eine geprüfte Vorlage erstellt.
👉 Hier finden Sie die Elternbürgschaft Vorlage als kostenloses Muster zum Download
Die Vorlage enthält:
- Formulierung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft
- Platzhalter für alle relevanten Angaben
- Rechtssichere Standardformulierungen
- Klare Begrenzung auf das konkrete Mietverhältnis
Mustertext – Elternbürgschaft (Beispiel)
Nachfolgend ein Auszug aus einer typischen Formulierung:
Hiermit übernehme ich, [Name], wohnhaft in [Adresse], gegenüber dem Vermieter [Name] eine selbstschuldnerische Bürgschaft für sämtliche Verpflichtungen aus dem Mietvertrag vom [Datum] zwischen dem Vermieter und meinem Sohn/meiner Tochter [Name des Mieters] bezüglich der Wohnung [Adresse].
Wichtig: Jede Bürgschaft sollte individuell geprüft werden.
Risiken für Eltern
Eine Elternbürgschaft ist keine Formsache. Eltern haften im Ernstfall:
- Für Mietrückstände
- Für Nebenkostennachzahlungen
- Für Renovierungskosten
- Für Schäden an der Wohnung
Die Haftung kann mehrere tausend Euro betragen.
Empfehlung:
- Haftung klar auf das konkrete Mietverhältnis beschränken
- Keine pauschalen oder unbefristeten Formulierungen akzeptieren
Alternative zur Elternbürgschaft
Statt einer Bürgschaft kommen auch andere Sicherheiten infrage:
- Klassische Mietkaution (Sparbuch oder Kautionskonto)
- Mietkautionsversicherung
- Bankbürgschaft
Für Vermieter ist eine klassische Kaution meist die rechtssicherste Lösung.
Häufige Fragen zur Elternbürgschaft
Ist eine mündliche Elternbürgschaft gültig?
Nein. Die Bürgschaft ist nur schriftlich wirksam (§ 766 BGB).
Kann die Bürgschaft gekündigt werden?
In der Regel nein, solange das Mietverhältnis besteht.
Ist eine unbegrenzte Bürgschaft zulässig?
Grundsätzlich ja – sie kann aber im Einzelfall sittenwidrig sein.
Fazit
Eine Elternbürgschaft kann die Wohnungsvergabe deutlich erleichtern – birgt jedoch finanzielle Risiken für die Eltern.
Wichtig ist:
✔ Schriftform einhalten
✔ Haftungsumfang klar definieren
✔ Rechtssichere Formulierungen verwenden
👉 Nutzen Sie unsere kostenlose Elternbürgschaft Vorlage, um Fehler zu vermeiden und rechtlich abgesichert zu sein.
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