Wenn beim Abschluss eines Mietvertrags eine hohe Kaution verlangt wird, kann eine Mietbürgschaft eine attraktive Alternative sein. Gerade bei Studenten, Azubis oder Mietern mit begrenztem Budget kommt die Bürgschaft oft zum Einsatz. In diesem Artikel erfährst Du, was eine Mietbürgschaft genau ist, welche Arten es gibt und wie Du eine rechtssichere Mietbürgschaftserklärung formulierst – inklusive kostenloser Mietbürgschaft Vorlage zum Download.
Inhalt
Was ist eine Mietbürgschaft?
Eine Mietbürgschaft ist eine finanzielle Absicherung des Vermieters. Anstelle einer direkten Kautionszahlung verpflichtet sich eine dritte Person – häufig die Eltern oder ein Bürgschaftsunternehmen – dafür einzustehen, falls der Mieter seine Pflichten aus dem Mietvertrag nicht erfüllt.
Typische Szenarien für den Einsatz einer Mietbürgschaft:
- Junge Menschen ohne ausreichendes Einkommen
- Mieter in einer Übergangsphase (z. B. Jobwechsel)
- Wunsch nach Liquiditätserhalt statt Barkaution
Arten der Mietbürgschaft
1. Privatbürgschaft:
Eine natürliche Person, meist Verwandte, bürgt für den Mieter. Häufig genutzt bei Studenten oder Berufseinsteigern.
2. Bankbürgschaft:
Eine Bank stellt die Bürgschaft gegen Gebühr aus. Hierfür ist meist ein Sicherheitendepot erforderlich.
3. Versicherung (Kautionsversicherung):
Eine Mietkautionsversicherung bietet eine schnelle und flexible Lösung ohne Eingriff in das eigene Kapital.
Wichtige Inhalte einer Mietbürgschaft
Damit die Bürgschaft wirksam ist, sollten folgende Punkte unbedingt enthalten sein:
- Name und Adresse des Bürgen
- Name und Adresse des Mieters
- Name und Adresse des Vermieters
- Bezug auf den Mietvertrag (mit Datum und Objektadresse)
- Bürgschaftsverpflichtung (klar formuliert)
- Höchstbetrag der Bürgschaft
- Unterschrift des Bürgen (handschriftlich)
- Datum der Ausstellung
Je nach Art unterscheidet man zusätzlich zwischen:
- selbstschuldnerischer Bürgschaft (Vermieter kann direkt den Bürgen in Anspruch nehmen)
- gewöhnlicher Bürgschaft (erst nach erfolgloser Zwangsvollstreckung beim Mieter)
Hinweis: Häufig verlangen Vermieter ausdrücklich eine selbstschuldnerische Bürgschaft.
Mietbürgschaft Vorlage (Muster)
Hier findest Du ein kostenloses Muster für eine private Mietbürgschaft:
Mietbürgschaftserklärung
Hiermit übernehme ich,
[Vorname Name des Bürgen], wohnhaft in [Adresse des Bürgen],
gegenüber dem Vermieter
[Vorname Name des Vermieters], wohnhaft in [Adresse des Vermieters],
die selbstschuldnerische Bürgschaft für alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis zwischen
[Vorname Name des Mieters], wohnhaft in [Adresse der Mietwohnung],
und dem oben genannten Vermieter.
Das Mietverhältnis wurde am [Datum des Mietvertrags] abgeschlossen.
Die Bürgschaft erstreckt sich auf sämtliche Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis, insbesondere auf Mietforderungen, Nebenkosten, Schadenersatzforderungen und eventuelle Räumungskosten, begrenzt auf einen Höchstbetrag von [Betrag in Euro, z. B. 3.000 €].
Ich verzichte auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB.
Ort, Datum: _______________
Unterschrift Bürge: __________________________
Worauf sollte man achten?
- Keine Überforderung: Eine Bürgschaft sollte wohlüberlegt abgegeben werden, da sie eine erhebliche finanzielle Verpflichtung darstellt.
- Höchstbetrag festlegen: Ohne Limitierung könnte der Bürge für unbegrenzte Forderungen haften.
- Widerrufsmöglichkeiten prüfen: Manche Bürgschaften können bei Vertragsänderungen angefochten oder beendet werden.
- Korrekte Form: Mündliche Bürgschaften sind in der Regel unwirksam – es braucht eine schriftliche Erklärung.
Was bedeutet „Einrede der Vorausklage“?
Normalerweise müsste ein Vermieter erst versuchen, seine Forderungen direkt beim Mieter durchzusetzen, bevor er den Bürgen in Anspruch nimmt. Dieses Recht des Bürgen nennt sich „Einrede der Vorausklage“ (§ 771 BGB). Verzichtet der Bürge jedoch – wie bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft üblich – ausdrücklich auf dieses Recht, kann der Vermieter sich direkt und ohne Umweg an den Bürgen wenden. Das erleichtert dem Vermieter die Durchsetzung seiner Ansprüche erheblich.
In Mietbürgschaften findet sich deshalb häufig die Formulierung:
„Ich verzichte auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB.“
Fazit: Mit Vorlage sicher auf der richtigen Seite
Eine korrekt ausgestellte Mietbürgschaft kann Mietern den Einzug erheblich erleichtern, ohne große finanzielle Belastung am Anfang. Mit einer klaren Formulierung und der richtigen Vorlage bist Du auf der sicheren Seite – sowohl als Mieter als auch als Bürge.
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Häufige Fragen zur Mietbürgschaft
Wann ist ein Mietkautionskonto besser als eine Mietbürgschaft?
Ein Mietkautionskonto ist vor allem dann sinnvoller als eine Mietbürgschaft, wenn der Mieter genügend liquide Mittel hat und die Kaution einfach und kostengünstig hinterlegen möchte. Für Mieter fallen bei einem klassischen Kautionskonto keine laufenden Gebühren an – im Gegensatz zu einer Mietkautionsbürgschaft, bei der Banken oder Versicherer oft jährliche Kosten erheben. Auch Vermieter schätzen die Transparenz eines Kautionskontos, da die Kaution verzinslich angelegt und rechtlich klar getrennt vom Vermögen des Vermieters verwahrt wird. Eine Bürgschaft lohnt sich dagegen vor allem dann, wenn der Mieter die Kautionssumme nicht aufbringen kann oder das Geld lieber für andere Zwecke behalten möchte.
Wo gibt es noch Zinsen auf die Mietsicherheit, und lohnt sich ein Kautionsdepot?
Klassische Mietkautionskonten werden seit Jahren nur sehr gering verzinst, oft nahe 0%. Einige Banken bieten wieder leichte Verzinsungen an, jedoch meist deutlich unter dem Marktniveau. Ein Mietkautionsdepot, bei dem die Kaution in Wertpapiere wie ETFs investiert wird, kann sich daher lohnen – allerdings mit dem Hinweis, dass Wertschwankungen möglich sind. Mieter und Vermieter tragen das Risiko, dass der Depotwert während der Mietzeit fällt. Gleichzeitig besteht die Chance auf höhere Renditen gegenüber einem Sparbuch. Vermieter müssen jedoch dem Depot als Sicherheitsform zustimmen; ein gesetzlicher Anspruch des Mieters darauf besteht nicht. Für renditeorientierte Mieter mit längeren Mietverhältnissen kann ein Kautionsdepot dennoch eine attraktive Alternative sein.
Kann ein Vermieter eine Mietbürgschaft und eine zusätzliche Kaution fordern?
Grundsätzlich darf ein Vermieter nicht mehrere Sicherheiten kombinieren, wenn die Summe der Mietsicherheiten insgesamt mehr als drei Nettokaltmieten beträgt (§ 551 BGB). Das bedeutet: Eine Mietbürgschaft und eine Barkaution zusammen sind erlaubt, aber nur bis zur gesetzlichen Höchstgrenze. Verstößt der Vermieter gegen diese Grenze, ist die darüber hinausgehende Forderung unwirksam. Mieter müssen also keine zusätzliche Zahlung oder Bürgschaft leisten, die über die erlaubten drei Monatsmieten hinausgeht. Wichtig ist auch: Vermieter können die Art der Sicherheit grundsätzlich bestimmen, müssen aber alternative Sicherheitsformen wie Bürgschaften akzeptieren, sofern sie die Vorschriften des BGB erfüllen.
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