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Zinsen

Verzugszinsen berechnen

Von Ulf Mayer Veröffentlicht am Aktualisiert am

Mit dem Basiszinsrechner lassen sich Verzugszinsen schnell und einfach berechnen. Der Rechner berücksichtigt den aktuellen Basiszinssatz nach §247 BGB und die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß §288 BGB.

Verzugszinsen entstehen immer dann, wenn eine Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt. Das betrifft beispielsweise:

Mit wenigen Eingaben zeigt er, wie hoch die Verzugszinsen für einen bestimmten Zeitraum ausfallen.


Der Basiszinsrechner auf unserem Schwesterportal ermittelt die Verzugszinsen taggenau anhand von vier Angaben:

  1. Forderungsbetrag Der Betrag, auf den Zinsen berechnet werden sollen.
  2. Startdatum des Verzugs Ab diesem Datum beginnt die Verzinsung.
  3. Enddatum Bis zu diesem Datum werden die Verzugszinsen berechnet.
  4. Art der Forderung Hier wird unterschieden zwischen Verbraucherfällen und Geschäften zwischen Unternehmen.

Das ist deshalb wichtig, weil sich der Basiszinssatz zum 1. Januar und zum 1. Juli ändert. Zieht sich der Verzug über einen dieser Stichtage, muss der Zeitraum in Abschnitte geteilt und jeder Abschnitt mit seinem eigenen Satz gerechnet werden – genau das nimmt der Rechner ab.

Zum Basiszinsrechner auf mietkautionskonto.info


Gesetzliche Grundlage der Verzugszinsen

Die Verzugszinsen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Verzugszinsen bei Verbrauchern

Wenn ein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Verzugszins:

Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte

Beispiel:

  • Basiszinssatz: 1,52 % (seit 01.07.2026)
  • Verzugszins: 6,52 %

Verzugszinsen zwischen Unternehmen

Bei Geschäften zwischen Unternehmen beträgt der Verzugszins:

Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte

Beispiel:

  • Basiszinssatz: 1,52 % (seit 01.07.2026)
  • Verzugszins: 10,52 %

Was ist der Basiszinssatz?

Der Basiszinssatz ist ein Referenzzinssatz, der von der Deutschen Bundesbank festgelegt wird. Er dient als Grundlage für verschiedene gesetzliche Zinsen, zum Beispiel:

  • Verzugszinsen
  • Prozesszinsen
  • Zinsen bei Schadensersatzforderungen

Der Basiszinssatz wird zweimal jährlich angepasst:

  • zum 1. Januar
  • zum 1. Juli

Die Anpassung richtet sich nach der Entwicklung der Zinssätze der Europäischen Zentralbank.


Verzugszinsen bei Mietkautionen

Auch bei Mietkautionen können Verzugszinsen entstehen.

Ein typisches Beispiel: Der Vermieter zahlt die Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht innerhalb einer angemessenen Frist zurück. In diesem Fall kann der Mieter Verzugszinsen verlangen.

Die Verzinsung beginnt, sobald sich der Vermieter im Zahlungsverzug befindet.

Mit dem Basiszinsrechner lässt sich schnell ermitteln, welche Verzugszinsen sich aus einer verspäteten Rückzahlung ergeben.


Beispielrechnung

Angenommen:

  • Mietkaution: 1.500 €
  • Verzugsdauer: 90 Tage
  • Basiszinssatz: 1,52 % (seit 01.07.2026)
  • Verbraucherfall (Basiszins + 5 %)

Dann ergibt sich:

  • Verzugszinssatz: 6,52 %
  • Verzugszinsen: etwa 24,11 €

Gerechnet wird taggenau: 1.500 € × 6,52 % × 90/365 = 24,11 €.


Wann beginnen Verzugszinsen?

Verzugszinsen entstehen erst, wenn sich der Schuldner tatsächlich im Verzug befindet.

Das ist in der Regel der Fall:

  • nach einer Mahnung
  • nach Ablauf einer gesetzten Zahlungsfrist
  • spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (§ 286 Abs. 3 BGB) – gegenüber Verbrauchern allerdings nur, wenn sie in der Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen wurden

Bei Mietkautionen hängt der Beginn des Verzugs häufig davon ab, wann die Kautionsabrechnung erstellt wurde.


Fazit

Mit einem Basiszinsrechner lassen sich Verzugszinsen einfach und schnell ermitteln. Besonders bei offenen Forderungen oder verspäteten Zahlungen – etwa bei der Rückzahlung einer Mietkaution – kann der Rechner helfen, die genaue Höhe der Zinsen zu bestimmen.

Durch die Berücksichtigung des aktuellen Basiszinssatzes und der gesetzlichen Aufschläge liefert der Rechner eine transparente und nachvollziehbare Berechnung.

Tipp: Mieterhöhungsrechner nutzen, um die Mieterhöhung zu berechnen oder zu überprüfen

Quellen

  1. Basiszinssatz nach § 247 BGB, gültig seit 01.07.2026 — Deutsche Bundesbank
  2. § 288 BGB – Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden — Bundesministerium der Justiz
Porträtfoto von Ulf Mayer
Ulf Mayer — Herausgeber und Redaktion

Betreibt seit 2010 unabhängige Informationsportale rund um die Mietkaution und wertet dafür laufend Bankkonditionen, Anbieterbedingungen und BGH-Rechtsprechung aus.

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