Spareckzins - Was steckt hinter dem Zinsklassiker für Sparer?
Der Begriff Spareckzins klingt altmodisch - und genau das ist er auch. Dennoch taucht er im Zusammenhang mit Sparbüchern, Mietkautionen oder klassischen Bankprodukten immer wieder auf. Doch was bedeutet Spareckzins eigentlich genau? Wie hoch ist er heute? Und warum ist er für Mieter und Vermieter weiterhin relevant?
In diesem Artikel erfährt man alles Wichtige rund um den Spareckzins – verständlich erklärt und mit praktischer Einordnung.
Was ist der Spareckzins?

Der Spareckzins bezeichnet den Standardzinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist, wie sie beim klassischen Sparbuch üblich sind.
Er wurde historisch von Banken als sogenannter „Eckzins“ für Standard-Sparprodukte verwendet. Der Spareckzins galt als:
- Basiszinssatz für Spareinlagen
- Referenzwert für viele konservative Sparprodukte
- Orientierung für Mietkautionssparbücher
Wichtig: Der Spareckzins ist kein gesetzlich festgelegter Zinssatz. Es gibt keine Behörde, die ihn festsetzt — anders als beim Basiszinssatz, den die Bundesbank halbjährlich verkündet. Der Spareckzins ist ein gemessener Marktwert: Die Bundesbank erhebt monatlich, welche Zinsen die meldenden Institute auf Einlagen privater Haushalte mit dreimonatiger Kündigungsfrist tatsächlich zahlen. Genau diese Zeitreihe ist der Maßstab, auf den sich das Mietrecht bezieht.
Diese Unterscheidung ist keine Wortklauberei — sie entscheidet darüber, wer bei einer Kautionsabrechnung recht hat.
Historischer Hintergrund
In den 1970er bis 1990er Jahren waren Sparbücher eine der beliebtesten Geldanlagen in Deutschland. Damals lag der Spareckzins teilweise bei:
- 2–4 % in den 1980ern
- über 5 % in Hochzinsphasen
Mit der Niedrigzinsphase nach der Finanzkrise 2008 sank der Spareckzins dramatisch. Sein Tiefpunkt lag 2021 und 2022 bei 0,09 % im Jahresdurchschnitt — auf 1.200 € Kaution sind das 1,08 € im Jahr. Einzelne Institute schrieben damals 0,01 % oder gar nichts gut; reale Erträge waren kaum messbar.
Und heute? Der Spareckzins ist zurück
Das ist der Punkt, an dem die meisten Darstellungen im Netz stehen geblieben sind. Seit den Zinserhöhungen der EZB ab Juli 2022 hat sich das Bild grundlegend gedreht — mit rund einem Jahr Verzögerung, weil Sparbuchzinsen den Leitzinsen träge folgen:
| Jahr | Spareckzins p. a. | Zinsen auf 1.200 € Kaution |
|---|---|---|
| 2026 (Jan.–Juni) | 0,69 % | 8,28 € |
| 2025 | 0,68 % | 8,16 € |
| 2024 | 0,74 % | 8,88 € |
| 2023 | 0,46 % | 5,52 € |
| 2022 | 0,09 % | 1,08 € |
| 2021 | 0,09 % | 1,08 € |
| 2020 | 0,11 % | 1,32 € |
| 2019 | 0,13 % | 1,56 € |
Der Sprung von 0,09 % (2022) auf 0,46 % (2023) und weiter auf rund 0,7 % ist knapp das Achtfache. Wer heute noch liest, der Spareckzins sei „faktisch null", liest eine Momentaufnahme aus 2021. Für Kautionsabrechnungen ist das der Unterschied zwischen einem Euro und knapp neun Euro pro Jahr — und über ein langes Mietverhältnis summiert sich das.
Die vollständige Reihe zurück bis 1976 samt Rechner steht unter Mietkaution Zinsen berechnen.
Spareckzins und Mietkaution – warum ist das wichtig?
Gerade bei der Mietkaution spielt der Spareckzins eine Rolle.
Nach § 551 BGB muss eine Mietkaution zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz verzinst werden. Genau hier kommt der Spareckzins ins Spiel.
Das bedeutet:
- Vermieter dürfen die Kaution nicht zu einem unüblichen Zinssatz aufbewahren
- Die Verzinsung orientiert sich am marktüblichen Spareckzins
- Die Zinsen stehen dem Mieter zu
Maßgeblich ist dabei der jeweils im betreffenden Jahr übliche Satz, nicht der Satz bei Vertragsschluss. Bei einem Mietverhältnis von 2019 bis 2026 setzt sich der Zinsanspruch deshalb aus sehr unterschiedlichen Niveaus zusammen — die Jahre 2021 und 2022 tragen mit 0,09 % fast nichts bei, die Jahre ab 2024 mit rund 0,7 % umso mehr.
Beispielrechnung
Eine Kaution von 1.500 €, angelegt von Anfang 2023 bis Ende 2025 — drei Jahre, drei verschiedene Sätze:
- 2023 · 0,46 %
- 6,90 €
- 2024 · 0,74 %
- 11,10 €
- 2025 · 0,68 %
- 10,20 €
- Zinsanspruch gesamt
- 28,20 €
Zum Vergleich dieselbe Kaution in den drei Jahren davor, von 2020 bis 2022: 1,65 € + 1,35 € + 1,35 € = 4,35 €. Derselbe Betrag, dieselbe Laufzeit, mehr als das Sechsfache an Zinsen — allein weil das Zinsumfeld ein anderes ist.
Der Vollständigkeit halber: Die Zinsen erhöhen die Sicherheit und werden im Folgejahr mitverzinst (§ 551 Abs. 3 Satz 4 BGB). Bei diesen Größenordnungen macht der Zinseszins Centbeträge aus; die Überschlagsrechnung oben ist für die Praxis genau genug.
Ist der Spareckzins noch zeitgemäß?
Mit steigenden Leitzinsen seit 2022 hat sich das Zinsumfeld verändert. Allerdings:
- Viele klassische Sparbücher wurden abgeschafft
- Manche Vergleichsseiten bewerben Alternativen wie Tagesgeld — das scheitert in der Praxis daran, dass kaum eine Bank die nötige Verpfändung entgegennimmt
- Der Begriff Spareckzins wird seltener aktiv kommuniziert
Stattdessen sprechen Banken heute eher von:
- Basiszins
- Standardzins
- Referenzzins
Dennoch bleibt die gesetzliche Formulierung im Mietrecht bestehen. Und das ist der eigentliche Grund, warum der altmodische Begriff überlebt: Solange § 551 Abs. 3 BGB auf „Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist" verweist, braucht jede Kautionsabrechnung genau diese Zahl — auch wenn kaum eine Bank sie noch so nennt.
Was heißt das für die eigene Kaution?
Praktisch drei Dinge:
- Nachrechnen lohnt sich wieder. In der Nullzinsphase ging es um Centbeträge, heute um zweistellige Eurobeträge über die Mietdauer. Der Zinsrechner nimmt die Jahreswerte automatisch.
- Der Spareckzins ist eine Orientierung, kein garantierter Mindestzins. Geschuldet sind die Zinsen, die die ordnungsgemäß gewählte Anlage tatsächlich abwirft — die Differenz zum Durchschnitt kann der Mieter nicht verlangen. Zur Schätzgrundlage wird die Reihe erst, wenn die Kaution gar nicht oder pflichtwidrig angelegt wurde.
- Der Spareckzins ist die Untergrenze, nicht das Ziel. Einzelne Anbieter verzinsen die Kaution spürbar darüber. Wer die Wahl hat, sollte den Maßstab nicht mit dem Optimum verwechseln.
Rechtlicher Rahmen
Die gesetzliche Grundlage findet sich in:
Dort ist geregelt:
- Die Anlage muss getrennt vom Vermögen des Vermieters erfolgen
- Sie muss insolvenzfest sein
- Sie muss verzinst werden
Der Spareckzins dient hier als Orientierung für die marktübliche Verzinsung.
Spareckzins vs. Tagesgeld
| Merkmal | Spareckzins | Tagesgeld |
|---|---|---|
| Kündigungsfrist | 3 Monate | Keine |
| Zinssatz | Meist sehr niedrig | Marktabhängig |
| Flexibilität | Gering | Hoch |
| Nutzung für Mietkaution | Klassisch, überall akzeptiert | Praktisch nicht – kaum eine Bank nimmt die Verpfändung entgegen |
In der Praxis sind moderne Mietkautionskonten häufig attraktiver als das klassische Sparbuch mit Spareckzins.
Fazit: Spareckzins verstehen
Der Spareckzins ist der Referenzzins für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist — kein gesetzter Satz, sondern ein von der Bundesbank gemessener Marktwert. Über § 551 Abs. 3 BGB entscheidet er darüber, welche Zinsen dem Mieter auf seine Kaution zustehen.
Für Mieter und Vermieter gilt:
- Die Mietkaution muss verzinst werden; ein Verzicht im Mietvertrag ist unwirksam
- Maßstab ist der marktübliche Satz des jeweiligen Jahres, nicht der bei Vertragsschluss
- Nach Jahren nahe null liegt er seit 2024 wieder bei rund 0,7 % — nachrechnen lohnt sich
Wer seine Mietkaution korrekt abrechnen möchte, sollte die Verzinsung Jahr für Jahr transparent dokumentieren. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kautionsabrechnung zeigt, wie das aussieht.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Spareckzins 2026?
Rund 0,7 Prozent. Der Jahresdurchschnitt der Bundesbank-Zeitreihe für Einlagen privater Haushalte mit dreimonatiger Kündigungsfrist lag im ersten Halbjahr 2026 bei 0,69 Prozent, 2025 bei 0,68 Prozent und 2024 bei 0,74 Prozent (Stand der Auswertung: 31.07.2026). Das ist knapp das Achtfache des Niveaus von 2021 und 2022, als der Satz bei 0,09 Prozent lag.
Ist der Spareckzins gesetzlich festgelegt?
Nein. Es gibt keine Behörde, die ihn festsetzt. § 551 Abs. 3 BGB verlangt die Verzinsung zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist "üblichen Zinssatz" — üblich heißt marktüblich, und was marktüblich ist, misst die Bundesbank monatlich über alle meldenden Institute. Der Spareckzins ist also ein gemessener Marktwert, kein gesetzter Satz.
Welcher Spareckzins gilt für eine Kaution aus mehreren Jahren?
Für jedes Jahr der jeweils in diesem Jahr übliche Satz, nicht der Satz bei Vertragsschluss. Bei einem Mietverhältnis von 2019 bis 2026 setzt sich der Zinsanspruch deshalb aus sehr unterschiedlichen Niveaus zusammen — von 0,09 Prozent in den Jahren 2021 und 2022 bis rund 0,7 Prozent seit 2024.
Darf der Vermieter die Kaution unverzinst anlegen?
Bei einer ihm überlassenen Barkaution grundsätzlich nicht: § 551 Abs. 3 BGB verpflichtet ihn zur verzinslichen Anlage, und ein Verzicht darauf benachteiligt den Mieter und ist nach § 551 Abs. 4 BGB unwirksam. Verletzt er die Pflicht, schuldet er Ersatz der entgangenen Zinsen. Es gibt aber drei Ausnahmen, in denen keine Verzinsungspflicht besteht: Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim (§ 551 Abs. 3 Satz 5 BGB), Gewerbemietverträge, für die § 551 BGB nicht gilt, und Altverträge, in denen die Verzinsung vor dem 1. Januar 1983 ausgeschlossen wurde (Art. 229 § 3 Abs. 8 EGBGB; BGH, Beschluss vom 21.08.2018, VIII ZR 92/17).
Quellen
- Einlagen privater Haushalte mit vereinbarter Kündigungsfrist von bis zu 3 Monaten (Zeitreihe) — Deutsche Bundesbank
- § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten — Bundesministerium der Justiz
- BGH, Beschluss vom 21.08.2018 – VIII ZR 92/17 (kein Zinsanspruch bei vor 1983 vereinbartem Verzinsungsausschluss) — Haufe
- BGH, Urteil vom 13.10.2010 – VIII ZR 98/10 (Nachweis der gesetzeskonformen Anlage, Zurückbehaltungsrecht) — dejure.org
Betreibt seit 2010 unabhängige Informationsportale rund um die Mietkaution und wertet dafür laufend Bankkonditionen, Anbieterbedingungen und BGH-Rechtsprechung aus.