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Wenn Du eine Wohnung mietest und eine Kaution hinterlegt hast, steht Dir grundsätzlich nicht nur das Geld selbst zu, sondern auch die Zinsen, die darauf während der Mietzeit anfallen. Doch wie hoch sind diese Zinsen eigentlich, und wie kann man sie korrekt berechnen? Auf dieser Seite erfährst Du alles Wichtige zur Zinsberechnung bei der Mietkaution – verständlich erklärt und rechtlich abgesichert.

Rechtlicher Rahmen: § 551 BGB

Laut § 551 Abs. 3 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietkaution zinsbringend anzulegen – und zwar zu dem Zinssatz, der für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblich ist. Das Geld muss außerdem von seinem eigenen Vermögen getrennt verwahrt werden.

🔎 Gut zu wissen: Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Kautionssumme, die nach Ende des Mietverhältnisses zurückgezahlt werden muss.

Mieter und Vermieter können sich ebenfalls auf eine alternative Kautionsform wie ein Kautionsdepot einigen. Die Rendite der Anlage erhöht gleichzeitig die Kaution.

Welche Zinshöhe ist zu erwarten?

Seit der Finanzkrise lagen die Zinsen vieler Kautionskonten jahrelang nahe bei null. Doch durch den Zinsanstieg der Europäischen Zentralbank (EZB) 2023/2024 erhalten Banken wieder etwas höhere Sparzinsen – wenn auch sehr unterschiedlich.

Aktuell (Stand 2025) liegen typische Zinsen für Kautionssparbücher bei etwa 0,1 % bis 1,5 % p.a. – abhängig von Bank und Anlageform.

Beispielhafte Berechnung der Zinsen

Formel zur Zinsberechnung (vereinfachte Version):

Zinsen = Kautionsbetrag × Zinssatz × Mietdauer (in Jahren)

Beispiel:

  • Kaution: 1.200 €
  • Zinssatz: 1,0 % p.a.
  • Mietdauer: 3 Jahre

Zinsen = 1.200 € × 0,01 × 3 = 36 €

Am Ende des Mietverhältnisses hat der Mieter also Anspruch auf: 1.200 € + 36 € = 1.236 €

📌 Hinweis: Bei längeren Mietverhältnissen oder höherem Zinssatz kann sich die Zinseszins-Rechnung lohnen.

Zinsrechner für Mietkaution




Häufige Fragen zur Verzinsung der Mietkaution

Muss der Vermieter die Kaution immer verzinsen?

Ja, wenn die Kaution in bar hinterlegt wird. Bei Bürgschaften entfällt die Verzinsungspflicht, da kein Geld beim Vermieter eingeht.

Was tun, wenn der Vermieter keine Zinsen zahlt?

Fordere die Zinszahlung schriftlich ein – idealerweise mit einer Frist. Hilft das nicht, kannst Du Dich an einen Mieterschutzverein wenden oder rechtliche Schritte prüfen.

Tipp: Nachweise sichern!

Lass Dir vom Vermieter schriftlich bestätigen, wo und wie die Kaution angelegt wurde – inkl. Kontoauszug oder Sparbuchkopie. So vermeidest Du Streit bei Auszug und hast Deine Rechte im Blick.

Fazit: Zinsen bei der Mietkaution – klein, aber rechtlich wichtig

Auch wenn die Beträge oft nicht riesig sind: Die Zinsen gehören dem Mieter und müssen nach Mietende zusammen mit der Kaution ausgezahlt werden. Vermieter sollten die gesetzlich vorgeschriebene Anlageform wählen – Mieter wiederum sollten sich über ihre Ansprüche im Klaren sein.