Mietkaution Zinsen berechnen

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Datenstand Deutsche Bundesbank: Februar 2026
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Wenn man eine Wohnung mietet und eine Kaution hinterlegt, steht dem Mieter grundsätzlich nicht nur nach Auszug das Geld selbst zu, sondern auch die Zinsen, die darauf während der Mietzeit anfallen. Doch wie hoch sind diese Zinsen eigentlich, und wie kann man sie korrekt berechnen? Auf dieser Seite erfährt man alles Wichtige zur Zinsberechnung bei der Mietkaution – verständlich erklärt.

Zinsrechner für Mietkaution

Rechtlicher Rahmen: § 551 BGB

Laut § 551 Abs. 3 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietkaution zinsbringend anzulegen – und zwar zu dem Zinssatz, der für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblich ist. Das Geld muss außerdem von seinem eigenen Vermögen getrennt verwahrt werden.

🔎 Gut zu wissen: Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Kautionssumme, die nach Ende des Mietverhältnisses zurückgezahlt werden muss.

Mieter und Vermieter können sich ebenfalls auf eine alternative Kautionsform wie ein Kautionsdepot einigen. Die Rendite der Anlage erhöht gleichzeitig die Kaution.

Welche Zinshöhe ist zu erwarten?

Mietkaution Zinsen Wachstum

Seit der Finanzkrise lagen die Zinsen vieler Kautionskonten jahrelang nahe bei null. Doch durch den Zinsanstieg der Europäischen Zentralbank (EZB) 2023/2024 erhalten Banken wieder etwas höhere Sparzinsen – wenn auch sehr unterschiedlich.

Aktuell (Stand 2026) liegen typische Zinsen für Kautionssparbücher bei etwa 0,1 % bis 1,5 % p.a. – abhängig von Bank und Anlageform.

Beispielhafte Berechnung der Zinsen

Formel zur Zinsberechnung (vereinfachte Version):

Zinsen = Kautionsbetrag × Zinssatz × Mietdauer (in Jahren)

Beispiel:

  • Kaution: 1.200 €
  • Zinssatz: 1,0 % p.a.
  • Mietdauer: 3 Jahre

Zinsen = 1.200 € × 0,01 × 3 = 36 €

Am Ende des Mietverhältnisses hat der Mieter also Anspruch auf: 1.200 € + 36 € = 1.236 €

📌 Hinweis: Bei längeren Mietverhältnissen oder höherem Zinssatz kann sich die Zinseszins-Rechnung lohnen. Der Zinseszins beschreibt den Effekt, dass nicht nur das ursprünglich eingezahlte Kapital Zinsen erwirtschaftet, sondern auch die bereits gutgeschriebenen Zinsen selbst erneut verzinst werden. Dadurch wächst ein Guthaben nicht linear, sondern exponentiell. Je länger das Geld angelegt ist und je häufiger Zinsen gutgeschrieben werden, desto stärker wirkt dieser Effekt. Schon kleine Zinsunterschiede oder eine längere Anlagedauer können über Jahre hinweg zu deutlich höheren Beträgen führen. Der Zinseszins gilt deshalb als einer der wichtigsten Grundpfeiler beim Vermögensaufbau und wird oft als „mächtigste Kraft im Finanzwesen“ bezeichnet.


Zinsen bei der Mietkaution – klein, aber rechtlich wichtig

Auch wenn die Beträge oft nicht riesig sind: Die Zinsen gehören dem Mieter und müssen nach Mietende zusammen mit der Kaution ausgezahlt werden. Vermieter sollten die gesetzlich vorgeschriebene Anlageform wählen – Mieter wiederum sollten sich über ihre Ansprüche im Klaren sein.

💡 Tipp für Mieter: Nachweise sichern! Lassen Sie vom Vermieter schriftlich bestätigen, wo und wie die Kaution angelegt wurde – inkl. Kontoauszug oder Kopie des Sparbuchs. So vermeiden Sie Streit bei Auszug und haben Ihre Rechte im Blick.

Auf Sammeltreuhandkonten erfolgt die Versteuerung der Zinsen grundsätzlich erst dann, wenn dem Mieter die Zinsen tatsächlich zufließen und können in dem Jahr des Auszugs bei der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Entwicklung der Spareck-Zinsen: Mietkaution Zinssatz Tabelle

Die Tabelle der Zinsen veröffentlicht regelmäßig die Bundesbank, diese Tabelle wurde in der Vergangenheit oft als Referenzwert für die Verzinsung von Mietkautionen herangezogen.

Die Zinsen auf Einlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist haben sich in den Jahren seit 1976 bis heute volatil entwickelt:

Zinsen Spareckzins Entwicklung

Im Zinsrechner kann die Entwicklung der eigenen Mietsicherheit ebenfalls als zeitliches Diagramm erstellt werden. Hierzu schlicht die initiale Mietkaution eingeben, sowie die Dauer des Mietverhältnisses. Anschließend wird die Entwicklung der Kaution grafisch dargestellt.

Hier ein Beispiel für eine Mietsicherheit von 2.400€ über einen Zeitraum von 8 Jahren von 2017 bis 2025:

Entwicklung der Mietkaution über 8 Jahre

In dem Beispiel hat sich die Mietsicherheit nach Abzug der Steuern von 13,01€ um 49,33€ erhöht, die Berechnung erfolgte aus Basis des Spareckzins.


Häufige Fragen zur Verzinsung der Mietkaution

Muss der Vermieter die Kaution immer verzinsen?

Ja – grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, die Mietkaution zu verzinsen, wenn sie als Geldbetrag hinterlegt wird. Das ist in § 551 BGB geregelt. Die Kaution muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden, üblicherweise auf einem Mietkautionskonto oder Mietkautionssparbuch, und zwar zu dem Zinssatz, der für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblich ist. Die erwirtschafteten Zinsen gehören rechtlich dem Mieter und erhöhen die Kautionssumme.

Eine Ausnahme gilt bei Mietkautionsbürgschaften (z. B. Bank- oder Versicherungsbürgschaften). Da hier kein Geldbetrag hinterlegt wird, entfällt die Verzinsungspflicht vollständig.

Was tun, wenn der Vermieter keine Zinsen zahlt?

Zahlt der Vermieter bei Rückzahlung der Kaution keine oder zu geringe Zinsen, sollte man zunächst schriftlich nachfragen. Am besten fordert man die vollständige Abrechnung inklusive Zinsen unter Setzung einer angemessenen Frist (z. B. 14 Tage) an.

Reagiert der Vermieter nicht oder lehnt er die Zahlung ab, kann man sich an einen Mieterschutzverein wenden oder rechtlichen Rat einholen. Häufig reicht bereits ein formelles Schreiben, um Bewegung in die Sache zu bringen. Wichtig zu wissen: Der Anspruch auf Kautionszinsen verjährt nicht sofort, sondern kann auch rückwirkend geltend gemacht werden - allerdings gelten die allgemeinen Verjährungsfristen.

Ab wann entstehen Zinsen auf die Mietkaution?

Die Verzinsung beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem der Vermieter die Kaution erhalten hat – also meist mit Mietbeginn oder nach Zahlung der letzten Kautionsrate. Auch wenn der Vermieter die Kaution verspätet oder falsch anlegt, entsteht der Zinsanspruch trotzdem.

Hat der Vermieter die Kaution gar nicht verzinslich angelegt, kann der Mieter unter Umständen sogar Schadensersatz in Höhe der entgangenen Zinsen verlangen.

Werden die Zinsen automatisch ausgezahlt?

Nein, die Zinsen werden in der Regel nicht während der Mietzeit ausgezahlt, sondern erst zusammen mit der Kaution nach Ende des Mietverhältnisses. Der Vermieter ist dann verpflichtet, die ursprüngliche Kaution plus alle angefallenen Zinsen auszuzahlen – abzüglich eventuell berechtigter Forderungen (z. B. ausstehende Nebenkosten).

Ein Tipp: Man sollte sich bei Rückzahlung immer eine vollständige Kautionsabrechnung geben lassen, aus der klar hervorgeht, wie hoch die Zinsen waren.

Wird ebenfalls Kirchensteuer von den Zinsen der Mietsicherheit erhoben?

Die Kirchensteuer beträgt in Deutschland je nach Bundesland 8 % (Bayern und Baden-Württemberg) oder 9 % (restliche Bundesländer) der festgesetzten Einkommensteuer/Abgeltungssteuer. Wenn Kirchensteuer gezahlt wird, reduziert sich die Abgeltungssteuer geringfügig durch einen Sonderausgabenabzug, was zu folgenden effektiven Steuersätzen führt:

Ohne KiSt: 26,375 %;
Mit 8 % KiSt: 27,819 %;
Mit 9 % KiSt: 27,995 %;