Die Mietkaution ist für viele Mieter ein finanzieller Kraftakt – umso größer ist die Erleichterung, wenn der Mietvertrag endet und man die Kaution samt Zinsen zurückerhält. Doch wie genau läuft das eigentlich mit dem Auflösen des Mietkautionskontos? Wer darf das Konto auflösen? Was passiert mit den Zinsen? Und was, wenn sich der Vermieter weigert? In diesem Artikel erfährst Du alles Wichtige zur Auflösung eines Kautionskontos – Schritt für Schritt.

Was ist ein Mietkautionskonto?

Ein Mietkautionskonto ist ein spezielles Konto, auf das der Vermieter die vom Mieter gezahlte Kaution einzahlt. Gemäß § 551 BGB muss das Geld getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden – meist in Form eines verzinsten Sparbuchs mit Verpfändung zugunsten des Vermieters.

Die Kaution dient als Sicherheit für ausstehende Mietzahlungen oder Schäden an der Mietsache und wird nach dem Auszug des Mieters unter Berücksichtigung etwaiger Forderungen zurückgezahlt.


Wann darf das Kautionskonto aufgelöst werden?

Die Auflösung des Mietkautionskontos ist erst nach Ende des Mietverhältnisses möglich – und auch dann nicht immer sofort. Der Vermieter hat laut Rechtsprechung einen sogenannten Überlegungszeitraum von bis zu sechs Monaten, um eventuelle Ansprüche gegen den Mieter zu prüfen (z. B. ausstehende Betriebskosten, Reparaturen, Mietrückstände).

Voraussetzungen für die Auflösung:

  • Das Mietverhältnis ist beendet.
  • Die Wohnung wurde ordnungsgemäß übergeben.
  • Es bestehen keine offenen Forderungen gegen den Mieter.
  • Die Abrechnungsfrist (max. 6 Monate) ist abgelaufen oder es besteht keine Notwendigkeit, sie auszuschöpfen.

Wer löst das Kautionskonto auf?

a) Beim klassischen Kautionssparbuch:

Hat der Mieter das Kautionssparbuch selbst eröffnet und an den Vermieter verpfändet, kann nur der Vermieter das Konto auflösen. Der Mieter hat keinen direkten Zugriff mehr. Der Vermieter muss das Original-Sparbuch sowie die Verpfändungserklärung bei der Bank einreichen.

b) Bei treuhänderischer Verwaltung durch den Vermieter:

In diesem Fall hat der Vermieter das Konto auf seinen Namen, aber getrennt vom eigenen Vermögen angelegt. Auch hier ist der Vermieter für die Auflösung zuständig.


Wie funktioniert die Auflösung bei der Bank?

Die konkrete Vorgehensweise hängt von der Kontoart und der Bank ab. In der Regel sind folgende Schritte notwendig:

  1. Kündigung des Mietverhältnisses & Wohnungsübergabe
  2. Erklärung des Vermieters an die Bank, dass er auf die Kaution verzichtet
  3. Vorlage der folgenden Dokumente:
    • Original-Sparbuch
    • Verpfändungserklärung (bei verpfändetem Konto)
    • Ausweisdokumente (in der Filiale)
  4. Auszahlung des Kautionsbetrags an den Mieter, ggf. inkl. Zinsen

💡 Tipp: Wenn Du das Konto selbst eröffnet hast, frage Deine Bank vorab nach den genauen Anforderungen zur Auflösung.


Was passiert mit den Zinsen?

Gemäß § 551 Abs. 3 BGB stehen dem Mieter die Zinsen aus dem Kautionskonto zu. Diese werden bei der Auszahlung des Kautionsbetrags addiert. Je nach Anlageform können die Zinsen jedoch sehr gering ausfallen – gerade in Zeiten niedriger Leitzinsen.

Achtung: Bei langjährigen Mietverhältnissen lohnt es sich, die Zinsgutschriften zu prüfen. Manchmal wurden diese nicht korrekt weitergegeben oder fehlen in der Abrechnung.

Gleichzeitig erhöhen die Zinsen jedoch auch die Kaution im Schadensfall – der Vermieter kann dabei auf die volle Kaution inkl. Zinsen zugreifen.

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Was tun, wenn der Vermieter die Kaution nicht auszahlt?

Wenn der Vermieter sich nach Ablauf der Abrechnungsfrist nicht meldet oder die Rückzahlung verweigert, kannst Du wie folgt vorgehen:

  1. Freundlich erinnern: Per E-Mail oder Brief höflich an die Kautionsrückzahlung erinnern und auf § 551 BGB verweisen.
  2. Frist setzen: Setze eine klare Frist (z. B. 14 Tage) zur Rückzahlung.
  3. Schriftlich mahnen: Falls keine Reaktion erfolgt, versende eine formelle Mahnung per Einschreiben.
  4. Rechtsweg prüfen: Letzter Schritt ist der Gang zum Anwalt oder Mieterverein.

📌 Wichtig: Der Vermieter darf einen Teil der Kaution nur einbehalten, wenn er konkrete Ansprüche nachweisen kann – pauschale Zurückhaltung ist nicht erlaubt.


Sonderfall: Mietkautionsversicherung

Bei einer Mietkautionsversicherung (z. B. von kautel, Deutsche Kautionskasse, etc.) entfällt das klassische Konto. Stattdessen erhält der Vermieter eine Bürgschaftsurkunde. Nach Mietende muss diese Urkunde vom Vermieter entwertet und an den Anbieter zurückgeschickt werden, damit der Vertrag endet.

Für Mieter bedeutet das: Es gibt kein Konto, das aufgelöst werden muss – aber sie müssen sich darum kümmern, dass der Vermieter die Bürgschaft formell freigibt, damit keine weiteren Beiträge fällig werden.


Häufige Fehler bei der Kontoauflösung

  • Originalunterlagen fehlen (Sparbuch, Verpfändungserklärung)
  • Fristen werden nicht beachtet (z. B. Wartedauer des Vermieters)
  • Zinsen werden vergessen oder nicht geprüft
  • Vermieter verweigert willkürlich die Rückzahlung

Fazit: Geduld & gute Vorbereitung zahlen sich aus

Die Auflösung eines Mietkautionskontos ist in der Regel unkompliziert – vorausgesetzt, es bestehen keine offenen Forderungen und alle Unterlagen sind vollständig. Mieter sollten sich jedoch bewusst sein, dass der Vermieter eine gewisse Zeit zur Prüfung hat. Wer alle Schritte sorgfältig dokumentiert und freundlich, aber bestimmt auf sein Recht pocht, bekommt in den meisten Fällen seine Kaution samt Zinsen zurück – und kann den Mietabschluss finanziell sauber beenden.

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Zuletzt aktualisiert am

Autor: Mietkaution Redaktion

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