Wer in eine neue Wohnung einzieht, muss in der Regel eine Mietkaution hinterlegen. Diese finanzielle Sicherheit für den Vermieter kann schnell mehrere Tausend Euro betragen. Doch was passiert beim Auszug? Wann und unter welchen Bedingungen bekommt man die Kaution zurück? In diesem Artikel erfährst Du alles Wichtige rund um die Kautionsrückgabe.
Inhalt
Was ist die Mietkaution überhaupt?
Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit für mögliche Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Dazu zählen zum Beispiel:
- Offene Mietzahlungen
- Schäden an der Wohnung
- Nebenkostennachzahlungen
Die gesetzliche Obergrenze für die Mietkaution beträgt gemäß § 551 BGB drei Nettokaltmieten. Sie kann in einer Summe oder in drei Monatsraten gezahlt werden.
Wann hat man Anspruch auf Rückgabe der Kaution?
Nach dem Ende des Mietverhältnisses hat der Mieter grundsätzlich Anspruch auf Rückzahlung der Kaution – allerdings nicht sofort nach der Schlüsselübergabe. Der Vermieter darf die Kaution zunächst einbehalten, um zu prüfen, ob noch Forderungen bestehen.
Typische Prüfungszeiträume:
- Schäden an der Wohnung: Der Vermieter muss eine angemessene Frist haben, um mögliche Schäden zu begutachten. Üblich sind hier 2 bis 6 Monate.
- Nebenkostenabrechnung: Der Vermieter darf einen Teil der Kaution bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung zurückhalten, falls Nachzahlungen zu erwarten sind.
Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist. Gerichte haben jedoch entschieden, dass eine Frist von 3 bis 6 Monaten nach Mietende in der Regel angemessen ist. In Ausnahmefällen – etwa wenn eine Betriebskostenabrechnung noch aussteht – kann es auch länger dauern.
Praxis-Tipp: Wenn nach 6 Monaten keine offene Forderung bekannt ist, sollte die Kaution vollständig zurückgezahlt werden.
Was tun bei Verzögerungen?
Zahlt der Vermieter die Kaution nicht oder nur teilweise ohne ausreichende Begründung zurück, gibt es folgende Möglichkeiten:
- Freundliche Erinnerung: Oft hilft ein höfliches Schreiben mit Fristsetzung (z. B. 14 Tage).
- Rechtliche Schritte: Bleibt der Vermieter untätig, kann man die Kaution einklagen. Bei Beträgen bis 5.000 Euro ist das Amtsgericht zuständig.
Ein mögliches Musterschreiben:
Sehr geehrte/r [Name des Vermieters],
das Mietverhältnis für die Wohnung [Adresse] endete am [Datum].
Ich bitte um Rückzahlung der Kaution in Höhe von [Betrag] bis spätestens [Datum].
Sollte dies nicht erfolgen, sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten.Mit freundlichen Grüßen,
[Name]
Wann darf der Vermieter von der Kaution abziehen?
Folgende Fälle berechtigen den Vermieter zu einem Abzug:
- Nicht gezahlte Mieten oder Nebenkosten
- Reparaturkosten für Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen (z. B. Brandlöcher, Wasserschäden)
- Kosten für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen, sofern der Mieter dazu verpflichtet war
Normale Gebrauchsspuren, wie kleine Bohrlöcher oder leichte Abnutzung des Parketts, gelten jedoch nicht als Schaden.
Zusammenfassung: Kautionsrückgabe im Überblick
Download: Checkliste Kautionsrückgabe
Thema | Details |
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Rückzahlungsanspruch | Nach Ende des Mietverhältnisses, nach angemessener Prüfungsfrist |
Prüfungsfrist | In der Regel 3 bis 6 Monate |
Teilrückzahlung möglich | Ja, falls Forderungen bestehen |
Recht bei Verzögerung | Erinnerung, ggf. Klage vor dem Amtsgericht |
Zulässige Abzüge | Mietschulden, Schäden, nicht erledigte vertragliche Pflichten |
Fazit: Die Rückzahlung der Kaution ist ein Recht des Mieters, das allerdings an klare Voraussetzungen gebunden ist. Wer seine Wohnung ordentlich übergibt und seine Verpflichtungen erfüllt hat, sollte mit einer vollständigen Rückzahlung innerhalb weniger Monate rechnen können. Im Zweifelsfall lohnt es sich, höflich, aber bestimmt auf die Auszahlung zu bestehen.
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