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Warum gibt es das DKB Mietkautionskonto nicht mehr?

Von Ulf Mayer Veröffentlicht am Aktualisiert am
Warum gibt es das DKB Mietkautionskonto nicht mehr?

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Kurz gesagt: Die DKB hat das Mietkautionskonto eingestellt, nicht nur pausiert. Neue Konten lassen sich nicht mehr eröffnen. Bestehende Konten laufen unverändert weiter und werden regulär betreut — wer eines hat, muss nichts unternehmen.

Was die DKB selbst dazu sagt

Auf Nachfrage zum Stand des Produkts antwortete die Bank:

Im Zuge der Neustrukturierung unseres Bankings haben wir uns zu einer Einstellung des Produkts entschlossen, da wir uns zunächst auf nachfragestärkere Produkte und Services fokussiert haben. Eine Wiederaufnahme ist grundsätzlich eine Option, zum aktuellen Zeitpunkt hat das Produkt jedoch keine Priorität ggü. anderen Produkteinführungen.

Das ist deutlicher, als es die frühere Formulierung „wird überarbeitet" auf den Serviceseiten vermuten ließ. Eine Rückkehr ist ausdrücklich nicht ausgeschlossen, aber auch nicht angekündigt — es gibt keinen Termin und keine Aussage zur künftigen Produktgestaltung. Wer aktuell eine Kaution hinterlegen muss, sollte nicht darauf warten.

Was war das DKB Mietkautionskonto?

Ein auf den Namen des Mieters geführtes Konto, das zugunsten des Vermieters verpfändet wurde — also die klassische Konstruktion des verpfändeten Kautionssparbuchs, nur online abwickelbar. Genau diese Kombination machte es beliebt: gesetzeskonform nach § 551 BGB, ohne Filialtermin, zu überschaubaren Kosten.

Zentrale der DKB in Berlin

Was passiert mit einem bestehenden DKB Kautionskonto?

Nichts. Die Einstellung betrifft ausschließlich das Neugeschäft. Bestehende Konten:

  • laufen unverändert weiter, mit denselben Konditionen,
  • bleiben zugunsten des Vermieters verpfändet,
  • werden zum Mietende regulär freigegeben und aufgelöst,
  • unterliegen wie bisher der gesetzlichen Einlagensicherung bis 100.000 € pro Kunde.

Es besteht also kein Handlungsdruck, das Konto vorsorglich zu wechseln. Ein Wechsel wäre ohnehin nur einvernehmlich möglich, weil die bestehende Verpfändung aufgelöst und eine neue Sicherheit bestellt werden müsste — siehe Mietkaution umschichten.

Wie löse ich ein bestehendes DKB Mietkautionskonto auf?

Der Ablauf unterscheidet sich nicht von dem bei anderen Instituten. Entscheidend ist, dass die Freigabe des Vermieters vorliegt — ohne sie hebt die Bank den Sperrvermerk nicht auf, unabhängig davon, wie das Mietverhältnis endete.

  1. Mietverhältnis beenden und Wohnung übergeben. Das Übergabedatum ist der Startpunkt aller Fristen.
  2. Abrechnung abwarten. Der Vermieter hat eine angemessene Prüffrist, in der Praxis drei bis sechs Monate.
  3. Freigabeerklärung einholen. Der Vermieter erklärt der DKB schriftlich, dass er auf seine Rechte aus der Verpfändung verzichtet. Eine fertige Formulierung steht unter Musterbriefe zur Mietkaution.
  4. Auszahlung veranlassen. Nach Eingang der Freigabe hebt die Bank die Sperre auf; Guthaben und aufgelaufene Zinsen stehen dem Mieter zur Verfügung.

Verzögert der Vermieter die Freigabe ohne Grund, hilft eine schriftliche Fristsetzung. Der vollständige Ablauf samt Sonderfällen steht unter Mietkautionskonto auflösen.

Was gilt für Vermieter mit DKB-Bezug?

Zwei Konstellationen sind auseinanderzuhalten.

Der Mieter hat ein bestehendes DKB-Kautionskonto verpfändet. Dann ändert sich für den Vermieter nichts. Er bleibt Pfandgläubiger, gibt zum Mietende frei und rechnet ab wie gewohnt.

Der Vermieter wollte selbst ein Kautionskonto bei der DKB führen. Das geht nicht mehr. Die Pflicht aus § 551 BGB, die Kaution getrennt vom eigenen Vermögen anzulegen, bleibt davon unberührt — die Absage einer Bank ändert an der Rechtslage nichts. Wer die Kaution mangels Konto auf dem Geschäfts- oder Privatkonto liegen lässt, riskiert, dass der Mieter die Miete in Höhe der Kaution zurückbehält. Die Pflichten im Überblick stehen unter Vermieterpflichten rund um die Kaution.

Für Vermieter mit mehreren Mietverhältnissen ist ohnehin nicht die Kontogebühr der Kostenfaktor, sondern der Aufwand je Kaution — siehe Kostenloses Mietkautionskonto für Verwalter und Vermieter.

Warum stellen Banken das Kautionskonto ein?

Die DKB steht damit nicht allein, und die Gründe sind über die Institute hinweg dieselben. Ein Kautionskonto ist ein aufwendiges Kleinstgeschäft: geringe Einlage, lange Laufzeit, manuelle Verpfändung nach § 1280 BGB, Sonderfälle bei der Freigabe, dazu Identifizierungspflichten wie bei jeder anderen Kontoeröffnung. Dem steht bei den heutigen Sparzinsen kaum ein Ertrag gegenüber.

Deshalb hat auch die ING kein eigenes Kautionsprodukt, die Postbank ihr Angebot eingeschränkt, und bei Volksbanken und Sparkassen entscheidet jedes Institut für sich. Den Stand über alle Häuser hinweg sammelt Banken & Institute.

Welche Alternativen gibt es zum DKB Mietkautionskonto?

Vier Wege stehen offen, und sie unterscheiden sich stärker als der Wegfall eines einzelnen Anbieters vermuten lässt:

  • Ein anderes Institut. Einzelne Sparkassen und Volksbanken führen das Produkt weiter — häufig aber nur für Kunden mit bestehendem Girokonto. Nachfragen lohnt sich, ein Anspruch besteht nicht.
  • Ein digitales Kautionskonto. Getrennt geführt wie ein Bankkonto, ohne Filialtermin und meist ohne Gebühren. Teilweise auch besser verzinst als das klassische Sparbuch — Einordnung unter Anbieter & Erfahrungen und Deutsche Mietkaution.
  • Ein Treuhandkonto. Wird vom Vermieter eröffnet — sinnvoll, wenn dieser den Prozess ohnehin steuern will.
  • Eine Kautionsversicherung. Kein Kapital gebunden, dafür laufend rund 4–5 % der Kautionssumme pro Jahr. Rechnet sich nur, wenn das Geld anderweitig dringender gebraucht wird.

Welche Form unter dem Strich am günstigsten ist, hängt an der erwarteten Mietdauer. Die durchgerechnete Gegenüberstellung steht im Mietkautionskonto-Vergleich.

Kann der Vermieter ein bestimmtes Konto verlangen?

Nein. § 551 BGB gibt dem Mieter das Recht, die Kaution als verzinsliche Anlage zu stellen; das konkrete Institut ist Verhandlungssache. Der Vermieter kann eine Lösung vorschlagen — und darf sie ablehnen, wenn die vorgeschlagene Form die Sicherungsfunktion nicht erfüllt. Eine Klausel, die den Mieter auf ein bestimmtes Produkt festlegt und ihn dabei schlechter stellt als das Gesetz, ist unwirksam, siehe Warum keine nachteiligen Vereinbarungen zulässig sind.

Fazit

Das DKB Mietkautionskonto ist Geschichte — nicht pausiert, sondern eingestellt, mit offengelassener, aber nicht priorisierter Rückkehr. Für Bestandskunden ändert sich nichts; ihr Konto läuft bis zum Mietende regulär weiter. Neukunden sollten nicht auf einen Relaunch warten, sondern zwischen einem anderen Institut und einem digitalen Kautionskonto wählen.

Der Wegfall ist dabei kein Einzelfall, sondern der Normalzustand: Das klassische Kautionskonto bei der Filialbank ist auf dem Rückzug, während gebührenfreie digitale Konten die Lücke schließen — teilweise zu besseren Konditionen, als die DKB sie zuletzt bot.

Quellen

  1. § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten — Bundesministerium der Justiz
  2. Gesetzliche Einlagensicherung: 100.000 Euro pro Kunde und Bank — BaFin
Porträtfoto von Ulf Mayer
Ulf Mayer — Herausgeber und Redaktion

Betreibt seit 2010 unabhängige Informationsportale rund um die Mietkaution und wertet dafür laufend Bankkonditionen, Anbieterbedingungen und BGH-Rechtsprechung aus.

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