Die Vermietung im eigenen Haus wird immer beliebter – sei es, weil man Platz übrig hat, Einnahmen erzielen möchte oder eine Einliegerwohnung verfügbar ist. Doch sobald im eigenen Haus Wohnraum vermietet wird, gelten klare mietrechtliche Vorgaben. Dieser Artikel zeigt, welche Rechte und Pflichten Vermieter haben, welche Besonderheiten gelten und wie die Mietkaution rechtssicher gehandhabt wird.

Was bedeutet „Vermietung im eigenen Haus“?

Von einer Vermietung im eigenen Haus spricht man, wenn:

  • ein Zimmer,
  • eine Einliegerwohnung,
  • ein Anbau,
  • oder ein separater Hausteil

innerhalb des selben Gebäudes oder auf dem gleichen Grundstück vermietet wird.

Für die meisten Vermietungsformen gilt das normale Mietrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), allerdings mit einzelnen Besonderheiten – vor allem bei Kleinstvermietungen oder gemeinsamer Nutzung von Räumen.

Rechte und Pflichten des Vermieters

Viele Eigentümer unterschätzen, dass sie trotz Nähe zum Mieter alle üblichen Vermieterpflichten erfüllen müssen.

Pflicht: Wohnraum in bewohnbarem Zustand übergeben

Vermieter müssen sicherstellen, dass die vermieteten Räume:

  • sicher,
  • beheizbar,
  • trocken,
  • und elektrisch sowie sanitär funktionsfähig

sind. Typische Mängel (Schimmel, defekte Heizung, kaputte Fenster) müssen zeitnah behoben werden.

Pflicht: Reparaturen und Instandhaltung

Reparaturen an:

  • Elektrik
  • Heizung
  • Dach
  • Fenstern
  • Sanitäranlagen

tragen Vermieter grundsätzlich selbst. Kleine Reparaturklauseln sind möglich, aber streng begrenzt.

Pflicht: Nebenkosten korrekt abrechnen

Nebenkosten müssen transparent und nachvollziehbar abgerechnet werden. Bei Vermietung im eigenen Haus ist häufig eine anteilige Umlage nötig, etwa für:

  • Heizung
  • Warmwasser
  • Müll
  • Versicherung
  • Grundsteuer

Die Abrechnung sollte jährlich erfolgen.

Recht: Zutritt bei berechtigtem Anlass

Vermieter dürfen die Räume nur betreten:

  • mit vorheriger Ankündigung
  • zu angemessenen Zeiten
  • bei konkretem Anlass (z. B. Reparaturen, Zählerstände, Besichtigungen)

„Mal eben reinschauen“ ist nicht erlaubt.

Recht: Miete anpassen (mit Vorgaben)

Auch im eigenen Haus gelten:

Besonderheiten bei Vermietung im eigenen Haus

Nicht jede Vermietung im eigenen Haus unterliegt dem vollständigen Mieterschutz – und genau hier gibt es spannende Unterschiede.

Sonderregel: Vermietung mit enger persönlicher Nähe

Wenn:

  • der Vermieter im selben Gebäude wohnt und
  • maximal zwei Wohnungen vermietet

kann das Kündigungsrecht erleichtert sein (§ 573a BGB). Das bedeutet: Der Vermieter darf etwas leichter und ohne besonderen Grund kündigen – allerdings mit dreimonatiger Fristverlängerung.

Dieses Sonderkündigungsrecht ist besonders bei Einliegerwohnungen relevant.

Sonderregel: Gemeinsame Nutzung von Räumen

Wird z. B. das Bad oder die Küche gemeinsam genutzt, handelt es sich um Wohnraum in der Vermieterwohnung – hier gelten ebenfalls erleichterte Kündigungsregeln.


Die Mietkaution: Regeln, Pflichten & sichere Anlage

Die Mietkaution ist ein wichtiges Instrument, insbesondere wenn Vermieter und Mieter sich Tür an Tür begegnen. Sie schützt vor:

Wie hoch darf die Kaution sein?

Maximal drei Nettokaltmieten. Weniger ist erlaubt – mehr nicht.

Muss der Vermieter eine Kaution nehmen?

Nein, aber es ist dringend zu empfehlen, gerade:

  • bei kurzer Distanz zum Mieter,
  • geringem Abstand zur Privatsphäre,
  • oder wenn der Wohnraum Teil des Hauses ist.

Wie muss die Mietkaution angelegt werden?

Gesetzlich vorgeschrieben ist:

Die gängigsten Formen:

✔ Mietkautionskonto

Klassische, rechtssichere Form – allerdings mit niedriger Verzinsung.

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✔ Mietkautionsdepot

Eine moderne Alternative mit höherer Renditechance (z. B. über Geldmarktfonds).
Wichtig: Das Depot muss verpfändbar oder sicherungsübereignet sein.

✔ Bürgschaft statt Kaution

Eine Bank- oder Versicherungsbürgschaft ersetzt die Barkaution vollständig.
Vorteil: Der Mieter muss kein Geld „parken“.

+

Steuerliche Aspekte bei Vermietung im eigenen Haus

Wer Wohnraum im eigenen Haus vermietet, erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Das bedeutet:

  • Mieteinnahmen müssen versteuert werden.
  • Absetzbar sind z. B.:

Für Räume im eigenen Haus gelten teilweise besondere Aufteilungsschlüssel, die sauber dokumentiert werden sollten.


Tipps für eine erfolgreiche Vermietung im eigenen Haus

1. Klare Regeln festhalten

Etwa zu:

  • Haustieren
  • Gartennutzung
  • Waschküche
  • Ruhezeiten
  • Parkplätzen

Je klarer, desto weniger Konflikte.

2. Sorgfältige Mieterauswahl

Besonders wichtig, da man sich auf dem Grundstück regelmäßig begegnet. Bonitätsunterlagen empfehlen sich unbedingt:

  • Einkommensnachweise
  • SCHUFA-Auskunft
  • Mieterschutzbund-Bestätigung (optional)

3. Schriftlichen Mietvertrag nutzen

Auch wenn man denselben Flur teilt – alles schriftlich fixieren:

  • Miete
  • Nebenkosten (Heizung)
  • Kaution
  • Hausordnung
  • Renovierungsregelungen
  • Kündigungsmöglichkeiten

4. Ein gutes Verhältnis pflegen

Ein respektvoller Umgang sorgt dafür, dass Probleme gar nicht erst entstehen.

Fazit

Die Vermietung im eigenen Haus bietet eine hervorragende Möglichkeit, ungenutzten Wohnraum zu monetarisieren und gleichzeitig flexibel kleinere Wohneinheiten zu vergeben. Damit das Mietverhältnis harmonisch und rechtssicher bleibt, sind klare Regeln, ein transparenter Mietvertrag und eine korrekt angelegte Mietkaution entscheidend.

Wer die gesetzlichen Pflichten kennt und die Kaution professionell verwaltet, schafft beste Voraussetzungen für ein langfristig erfolgreiches und stressfreies Mietverhältnis.


Zuletzt aktualisiert am

Autor: Ulf Mayer

Berater, Webentwickler und seit über 15 Jahren mit dem deutschen Mietkautionsmarkt vertraut. Gründer von mietkautionskonto.info und weiteren unabhängigen Portalen rund um die Mietkaution.

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