Die Kautionsabrechnung ist für viele Mieter der letzte offene Punkt nach dem Auszug aus einer Wohnung – und gleichzeitig einer der häufigsten Streitpunkte im Mietverhältnis. Wann muss die Mietkaution abgerechnet werden? Welche Abzüge sind erlaubt? Und wie sieht eine korrekte Kautionsabrechnung aus? Dieser Artikel erklärt die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und gibt Orientierung für beide Seiten.

Was ist eine Kautionsabrechnung?

Die Kautionsabrechnung ist die Abrechnung der vom Mieter geleisteten Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses. Dabei wird geprüft, ob und in welcher Höhe der Vermieter berechtigt ist, einen Teil der Kaution einzubehalten oder ob die Kaution vollständig – inklusive Zinsen – zurückzuzahlen ist.

Rechtlich gehört die Mietkaution weiterhin dem Mieter. Der Vermieter verwahrt sie lediglich als Sicherheit für mögliche Forderungen, etwa aus:

  • offenen Mietzahlungen
  • Nebenkostennachforderungen
  • Schäden an der Wohnung
  • unterlassenen Schönheitsreparaturen (sofern wirksam vereinbart)

Wann muss die Kautionsabrechnung erfolgen?

Das Gesetz nennt keine feste Frist, innerhalb derer die Kaution abgerechnet werden muss. Die Rechtsprechung gesteht dem Vermieter jedoch eine angemessene Prüf- und Überlegungsfrist zu. In der Praxis liegt diese meist bei drei bis sechs Monaten nach Rückgabe der Wohnung.

In bestimmten Fällen darf der Vermieter einen Teil der Kaution auch länger zurückbehalten, zum Beispiel:

Ein vollständiger und unbegründeter Einbehalt der Kaution über einen langen Zeitraum ist jedoch nicht zulässig.


Was muss in einer Kautionsabrechnung enthalten sein?

Eine korrekte Kautionsabrechnung sollte transparent und nachvollziehbar sein. Sie umfasst in der Regel:

  1. Höhe der ursprünglich gezahlten Kaution
  2. Angefallene Zinsen (bei Barkautionen oder Kautionssparbüchern)
  3. Aufstellung aller Abzüge mit Begründung
  4. Endbetrag, der an den Mieter ausgezahlt wird

Pauschale oder nicht belegte Abzüge sind rechtlich angreifbar. Der Vermieter muss darlegen können, warum ein Abzug erfolgt und wie sich die Kosten zusammensetzen.


Welche Abzüge sind erlaubt – und welche nicht?

Zulässige Abzüge von der Mietkaution sind nur dann möglich, wenn eine berechtigte Forderung besteht. Dazu zählen beispielsweise:

Nicht zulässig sind hingegen Abzüge für:

  • normale Gebrauchsspuren (z. B. leichte Kratzer, Abnutzung von Böden)
  • unwirksame Schönheitsreparaturklauseln
  • pauschale „Renovierungskosten“ ohne Nachweis

Wichtig: Der Vermieter darf die Kaution nicht vorsorglich einbehalten, ohne konkrete Forderungen zu benennen.


Was passiert mit den Zinsen?

Wurde die Kaution als Geldbetrag hinterlegt, muss sie gemäß § 551 BGB verzinst angelegt werden. Die erwirtschafteten Zinsen gehören dem Mieter und müssen bei der Kautionsabrechnung berücksichtigt werden.

Auch bei sehr niedrigen oder nahezu nicht vorhandenen Zinsen besteht die Pflicht zur verzinslichen Anlage. Nur bei Mietkautionsbürgschaften entfällt die Verzinsung, da kein Geld hinterlegt wird.


Beispiel: So sieht eine Kautionsabrechnung in der Praxis aus

Ein Mieter hat zu Beginn des Mietverhältnisses eine Mietkaution in Höhe von 1.500 € hinterlegt. Die Kaution wurde auf einem separaten Mietkautionskonto angelegt. Nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung erstellt der Vermieter die Kautionsabrechnung.

Ausgangsdaten:

  • Mietkaution: 1.500 €
  • Laufzeit des Mietverhältnisses: 3 Jahre
  • Angefallene Zinsen: 18,50 €
  • Offene Betriebskostennachzahlung: 120 €
  • Schaden an der Zimmertür (nachweislich): 180 €

Kautionsabrechnung:

PositionBetrag
Eingezahlte Mietkaution1.500,00 €
Zinsen+ 18,50 €
Zwischensumme1.518,50 €
Nebenkostennachzahlung− 120,00 €
Reparatur Zimmertür− 180,00 €
Auszahlungsbetrag1.218,50 €

Der Vermieter überweist dem Mieter den Betrag von 1.218,50 € und legt der Abrechnung entsprechende Nachweise (z. B. Rechnung für die Reparatur) bei. Die Abrechnung erfolgt innerhalb von vier Monaten nach Wohnungsübergabe und gilt damit als angemessen.

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Kostenlose Vorlage: Kautionsabrechnung für Vermieter

Die folgende Vorlage kann von Vermietern kostenlos genutzt und individuell angepasst werden. Sie eignet sich sowohl für private Vermieter als auch für Hausverwaltungen.

Kautionsabrechnung

Vermieter:
Name: ______________________________
Adresse: ___________________________

Mieter:
Name: ______________________________
Adresse der Mietwohnung: ___________

Mietverhältnis:
Beginn: ____________________________
Ende: _____________________________


Übersicht der Mietkaution

  • Höhe der gezahlten Mietkaution: _________ €
  • Art der Anlage (z. B. Mietkautionskonto): __________________
  • Angefallene Zinsen: _________ €

Zwischensumme: _________ €


Abzüge

Grund des AbzugsBetrag
☐ Offene Miete_______ €
☐ Nebenkostennachzahlung_______ €
☐ Schadensersatz_______ €
☐ Sonstiges: ___________________ €

Gesamtabzüge: _________ €


Ergebnis der Kautionsabrechnung

  • Auszahlungsbetrag an den Mieter: _________ €

Der Betrag wird auf folgendes Konto überwiesen:
IBAN: ______________________________
Kontoinhaber: _______________________


Ort, Datum: ______________________
Unterschrift Vermieter: ___________

Tipp für Vermieter

Eine klare, nachvollziehbare Kautionsabrechnung reduziert Rückfragen und rechtliche Risiken erheblich. Alle Abzüge sollten belegt und verständlich erklärt werden. Das schafft Transparenz und Vertrauen – auch nach Ende des Mietverhältnisses.

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Was tun, wenn die Kautionsabrechnung ausbleibt?

Erfolgt nach mehreren Monaten keine Abrechnung, sollte man den Vermieter schriftlich zur Abrechnung auffordern und eine Frist setzen. Bleibt dies erfolglos, können folgende Schritte sinnvoll sein:

  • Einschaltung eines Mieterschutzvereins
  • rechtliche Beratung
  • notfalls gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs

Der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution verjährt nicht sofort, sondern unterliegt den allgemeinen Verjährungsfristen.


Fazit: Transparenz ist entscheidend

Die Kautionsabrechnung soll Klarheit schaffen – für Mieter ebenso wie für Vermieter. Eine sachliche, nachvollziehbare Abrechnung schützt vor Konflikten und rechtlichen Auseinandersetzungen. Wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann unnötigen Streit vermeiden und sorgt für einen sauberen Abschluss des Mietverhältnisses.


Zuletzt aktualisiert am

Autor: Ulf Mayer

Berater, Webentwickler und seit über 15 Jahren mit dem deutschen Mietkautionsmarkt vertraut. Gründer von mietkautionskonto.info und weiteren unabhängigen Portalen rund um die Mietkaution.

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