Eine saubere Kautionsabrechnung mit Zinsberechnung schützt Vermieter vor Streitigkeiten und schafft Transparenz gegenüber dem Mieter.
Wichtig ist eine klare Struktur, nachvollziehbare Berechnung und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nach dem Bürgerliches Gesetzbuch (§ 551 BGB).

In diesem Beitrag finden Vermieter:

  • Eine rechtssichere Muster-Vorlage
  • Ein Beispiel mit Zinsberechnung
  • Hinweise zur korrekten Berechnung
  • Typische Fehlerquellen

Was muss eine Kautionsabrechnung enthalten?

Eine vollständige Abrechnung sollte folgende Punkte umfassen:

  1. Höhe der ursprünglich geleisteten Kaution
  2. Zeitraum der Anlage
  3. Zinssatz & Zinsertrag
  4. Konkrete Abzüge (mit Begründung)
  5. Auszahlungsbetrag
  6. Bankverbindung & Zahlungsdatum

Transparenz ist entscheidend – pauschale Abzüge ohne Erklärung sind unzulässig.


Muster: Vorlage zur Kautionsabrechnung (kopierbar)


Kautionsabrechnung

Vermieter:
[Name, Anschrift]

Mieter:
[Name, Anschrift]

Mietobjekt:
[Adresse der Wohnung]

Mietzeitraum:
[Einzug] – [Auszug]


Geleistete Mietkaution

Kaution (3 Nettokaltmieten): 2.400,00 €

Anlageform: Mietkautionskonto
Anlagezeitraum: 01.03.2022 – 31.03.2026
Zinssatz: 1,20 % p.a.


Zinsberechnung

Beispielrechnung:

2.400 € × 1,20 % = 28,80 € pro Jahr

Bei 4 Jahren Laufzeit:
28,80 € × 4 = 115,20 €

Gesamtguthaben inkl. Zinsen: 2.515,20 €

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Zinsen berechnen
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Kautionsabrechnung

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Datenstand Deutsche Bundesbank: Juni 2026
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Abzüge

PositionBetrag
Mietrückstand Februar 2026450,00 €
Reparatur Türschaden (Rechnung liegt bei)320,00 €
Nebenkostennachzahlung 2025180,00 €
Gesamtabzüge950,00 €

Auszahlungsbetrag

2.515,20 €
– 950,00 €
= 1.565,20 €

Die Auszahlung erfolgt bis spätestens [Datum] auf folgendes Konto:

[Bankverbindung des Mieters]

Ort, Datum
Unterschrift Vermieter


Wichtige Hinweise zur Zinsberechnung

Die Kaution muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden.

Übliche Anlageformen:

Die Verzinsung richtet sich nach dem üblichen Sparzins mit dreimonatiger Kündigungsfrist.


Darf man Zinsen einbehalten?

Nein. Zinsen gehören rechtlich zur Kaution und damit zum Sicherungsvermögen des Mieters.

Abzüge dürfen nur erfolgen bei:

  • Offenen Mietforderungen
  • Nebenkostennachzahlungen
  • Schadensersatzansprüchen
  • Wirksam vereinbarten Schönheitsreparaturen

Häufige Fehler bei der Kautionsabrechnung

❌ Keine Zinsberechnung
❌ Keine getrennte Anlage
❌ Unklare Abzüge
❌ Keine Belege
❌ Komplette Kaution wegen Nebenkosten einbehalten

Gerade 2026 prüfen Mieter ihre Ansprüche zunehmend genau – digitale Kontoauszüge machen Unstimmigkeiten sofort sichtbar.


Sonderfall: Nebenkosten noch offen

Ist die Betriebskostenabrechnung noch nicht erstellt, darf ein angemessener Teil der Kaution zurückbehalten werden.

Wichtig: Der unstrittige Betrag sollte sofort ausgezahlt werden.


Praxis-Tipp: Zinsen korrekt berechnen

Bei längeren Mietverhältnissen oder wechselnden Zinssätzen empfiehlt sich eine exakte Berechnung mit:

  • Jahresgenauer Verzinsung
  • Berücksichtigung unterjähriger Ein- oder Auszahlungen
  • Dokumentierter Zinsstaffel

Eine saubere Berechnung reduziert Rückfragen erheblich.


Fazit: Mit Vorlage rechtssicher abrechnen

Eine professionelle Kautionsabrechnung:

  • schützt vor Rückzahlungsansprüchen
  • stärkt das Vertrauen
  • dokumentiert Ansprüche sauber
  • reduziert juristische Risiken

Wer von Anfang an ein strukturiertes Mietkautionskonto nutzt und Zinsen korrekt erfasst, hat am Ende deutlich weniger Aufwand. Wer regelmäßig Mietkautionen verwaltet, sollte:

  • ein separates Kautionskonto führen
  • Zinsen jährlich dokumentieren
  • bei Auszug sofort strukturiert abrechnen

Auf mietkautionssparbuch.com finden Vermieter zusätzlich einen Zinsrechner für Mietkautionen, um die Abrechnung noch einfacher zu gestalten.