Eine saubere Kautionsabrechnung mit Zinsberechnung schützt Vermieter vor Streitigkeiten und schafft Transparenz gegenüber dem Mieter.
Wichtig ist eine klare Struktur, nachvollziehbare Berechnung und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nach dem Bürgerliches Gesetzbuch (§ 551 BGB).
In diesem Beitrag finden Vermieter:
- Eine rechtssichere Muster-Vorlage
- Ein Beispiel mit Zinsberechnung
- Hinweise zur korrekten Berechnung
- Typische Fehlerquellen
Inhalt
- 1 Was muss eine Kautionsabrechnung enthalten?
- 2 Muster: Vorlage zur Kautionsabrechnung (kopierbar)
- 3 Wichtige Hinweise zur Zinsberechnung
- 4 Darf man Zinsen einbehalten?
- 5 Häufige Fehler bei der Kautionsabrechnung
- 6 Sonderfall: Nebenkosten noch offen
- 7 Praxis-Tipp: Zinsen korrekt berechnen
- 8 Fazit: Mit Vorlage rechtssicher abrechnen
Was muss eine Kautionsabrechnung enthalten?
Eine vollständige Abrechnung sollte folgende Punkte umfassen:
- Höhe der ursprünglich geleisteten Kaution
- Zeitraum der Anlage
- Zinssatz & Zinsertrag
- Konkrete Abzüge (mit Begründung)
- Auszahlungsbetrag
- Bankverbindung & Zahlungsdatum
Transparenz ist entscheidend – pauschale Abzüge ohne Erklärung sind unzulässig.
Muster: Vorlage zur Kautionsabrechnung (kopierbar)
Kautionsabrechnung
Vermieter:
[Name, Anschrift]
Mieter:
[Name, Anschrift]
Mietobjekt:
[Adresse der Wohnung]
Mietzeitraum:
[Einzug] – [Auszug]
Geleistete Mietkaution
Kaution (3 Nettokaltmieten): 2.400,00 €
Anlageform: Mietkautionskonto
Anlagezeitraum: 01.03.2022 – 31.03.2026
Zinssatz: 1,20 % p.a.
Zinsberechnung
Beispielrechnung:
2.400 € × 1,20 % = 28,80 € pro Jahr
Bei 4 Jahren Laufzeit:
28,80 € × 4 = 115,20 €
Gesamtguthaben inkl. Zinsen: 2.515,20 €
Abzüge
| Position | Betrag |
|---|---|
| Mietrückstand Februar 2026 | 450,00 € |
| Reparatur Türschaden (Rechnung liegt bei) | 320,00 € |
| Nebenkostennachzahlung 2025 | 180,00 € |
| Gesamtabzüge | 950,00 € |
Auszahlungsbetrag
2.515,20 €
– 950,00 €
= 1.565,20 €
Die Auszahlung erfolgt bis spätestens [Datum] auf folgendes Konto:
[Bankverbindung des Mieters]
Ort, Datum
Unterschrift Vermieter
Wichtige Hinweise zur Zinsberechnung
Die Kaution muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden.
Übliche Anlageformen:
- Mietkautionssparbuch
- Treuhandkonto
- Verpfändetes Sparkonto
Die Verzinsung richtet sich nach dem üblichen Sparzins mit dreimonatiger Kündigungsfrist.
Darf man Zinsen einbehalten?
Nein. Zinsen gehören rechtlich zur Kaution und damit zum Sicherungsvermögen des Mieters.
Abzüge dürfen nur erfolgen bei:
- Offenen Mietforderungen
- Nebenkostennachzahlungen
- Schadensersatzansprüchen
- Wirksam vereinbarten Schönheitsreparaturen
Häufige Fehler bei der Kautionsabrechnung
❌ Keine Zinsberechnung
❌ Keine getrennte Anlage
❌ Unklare Abzüge
❌ Keine Belege
❌ Komplette Kaution wegen Nebenkosten einbehalten
Gerade 2026 prüfen Mieter ihre Ansprüche zunehmend genau – digitale Kontoauszüge machen Unstimmigkeiten sofort sichtbar.
Sonderfall: Nebenkosten noch offen
Ist die Betriebskostenabrechnung noch nicht erstellt, darf ein angemessener Teil der Kaution zurückbehalten werden.
Wichtig: Der unstrittige Betrag sollte sofort ausgezahlt werden.
Praxis-Tipp: Zinsen korrekt berechnen
Bei längeren Mietverhältnissen oder wechselnden Zinssätzen empfiehlt sich eine exakte Berechnung mit:
- Jahresgenauer Verzinsung
- Berücksichtigung unterjähriger Ein- oder Auszahlungen
- Dokumentierter Zinsstaffel
Eine saubere Berechnung reduziert Rückfragen erheblich.
Fazit: Mit Vorlage rechtssicher abrechnen
Eine professionelle Kautionsabrechnung:
- schützt vor Rückzahlungsansprüchen
- stärkt das Vertrauen
- dokumentiert Ansprüche sauber
- reduziert juristische Risiken
Wer von Anfang an ein strukturiertes Mietkautionskonto nutzt und Zinsen korrekt erfasst, hat am Ende deutlich weniger Aufwand. Wer regelmäßig Mietkautionen verwaltet, sollte:
- ein separates Kautionskonto führen
- Zinsen jährlich dokumentieren
- bei Auszug sofort strukturiert abrechnen
Auf mietkautionssparbuch.com finden Vermieter zusätzlich einen Zinsrechner für Mietkautionen, um die Abrechnung noch einfacher zu gestalten.