Wer eine Wohnung mietet, muss in der Regel eine Mietkaution hinterlegen. Häufig wird diese auf einem Mietkautionskonto oder Treuhandkonto angelegt. Doch was passiert eigentlich mit den Zinsen, die auf einem solchen Konto anfallen? Und wie wirken sich der Sparerpauschbetrag und ein möglicher Freistellungsauftrag steuerlich aus? In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Fragen, damit Mieter und Vermieter den Überblick behalten.

Was ist ein Mietkaution Treuhandkonto?

Ein Mietkaution Treuhandkonto ist ein separates Konto, auf dem die vom Mieter gezahlte Kaution sicher verwahrt wird.

  • Das Konto wird in der Regel auf den Namen des Vermieters geführt, aber treuhänderisch für den Mieter.
  • Die Kaution ist insolvenzgeschützt und darf nur für Ansprüche aus dem Mietverhältnis verwendet werden.
  • Früher gab es auf diesen Konten noch Zinsen, heute sind die Zinssätze oft sehr gering – dennoch spielt die steuerliche Behandlung eine Rolle.

Zinsen auf dem Mietkaution Treuhandkonto – wem gehören sie?

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Die Zinsen, die auf dem Treuhandkonto entstehen, stehen dem Mieter zu.

  • Der Vermieter darf sie nicht einbehalten.
  • Nach Beendigung des Mietverhältnisses erhält der Mieter die Kaution plus Zinsen abzüglich eventueller Forderungen zurück.

Damit gelten die Zinsen steuerrechtlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen des Mieters.

Steuerliche Behandlung der Zinsen

Zinsen aus einem Mietkautionskonto sind wie normale Zinsen aus einem Sparbuch oder Tagesgeldkonto zu behandeln.

  • Sie unterliegen grundsätzlich der Abgeltungssteuer (25 %), dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.
  • Banken sind verpflichtet, diese Steuer automatisch einzubehalten, sofern kein Freistellungsauftrag vorliegt.

Der Sparerpauschbetrag – Steuerfreiheit bis 1.000 €

Seit 2023 beträgt der Sparerpauschbetrag:

  • 1.000 € pro Jahr für Alleinstehende
  • 2.000 € für Ehepaare / eingetragene Lebenspartner

Das bedeutet:

  • Solange die gesamten Zinseinnahmen unterhalb dieser Grenze liegen, fallen keine Steuern an.
  • Allerdings muss dafür ein Freistellungsauftrag bei der Bank eingerichtet werden.

Freistellungsauftrag beim Mietkautionskonto

Der Mieter hat die Möglichkeit, bei der Bank, die das Treuhandkonto führt, einen Freistellungsauftrag einzurichten.

  • Dadurch werden die Zinsen bis zur Höhe des Sparerpauschbetrages steuerfrei ausgezahlt.
  • Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank die Abgeltungssteuer automatisch ein.

👉 Wichtig: Oft wird das Mietkautionskonto vom Vermieter eröffnet. In diesem Fall muss der Vermieter die Bank darauf hinweisen, dass die Zinsen dem Mieter zustehen, damit ein Freistellungsauftrag des Mieters berücksichtigt werden kann.

Was tun, wenn die Bank schon Steuern einbehält?

Sollte keine Freistellung eingerichtet worden sein und die Bank bereits Abgeltungssteuer abgezogen haben, kann der Mieter diese über die Einkommensteuererklärung zurückholen.

  • Dafür müssen die Zinseinnahmen in der Anlage KAP angegeben werden.
  • Liegen die gesamten Zinseinnahmen im Jahr unterhalb des Sparerpauschbetrages, erstattet das Finanzamt die zu viel gezahlten Steuern.

Praxisbeispiel

Anna mietet eine Wohnung und hinterlegt 1.500 € Mietkaution auf einem Treuhandkonto.

  • Im Jahr fallen 10 € Zinsen an.
  • Da Anna insgesamt nur 200 € Zinsen aus verschiedenen Konten erhält, liegt sie unter dem Sparerpauschbetrag von 1.000 €.
  • Wenn sie bei der Bank einen Freistellungsauftrag über mindestens 200 € eingereicht hat, bekommt sie die Zinsen steuerfrei.
  • Ohne Freistellung würde die Bank rund 2,50 € Abgeltungssteuer einbehalten, die Anna erst über die Steuererklärung zurückfordern könnte.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss der Vermieter den Freistellungsauftrag stellen?

Nein, der Vermieter hat mit den Zinsen nichts zu tun. Der Anspruch liegt beim Mieter. Der Mieter muss aktiv werden.

Was, wenn mehrere Mieter die Kaution hinterlegt haben (z. B. WG)?

Die Zinsen gehören den Mietern anteilig. Steuerlich muss jeder seinen Anteil ggf. angeben.

Gibt es überhaupt noch Zinsen?

Ja – seit den Zinserhöhungen der EZB sind auch Mietkautionskonten wieder leicht verzinst. Die Beträge sind oft klein, aber steuerlich relevant.


Fazit

Der Sparerpauschbetrag und ein Freistellungsauftrag können dafür sorgen, dass die Zinsen aus einem Mietkaution Treuhandkonto steuerfrei bleiben. Auch wenn die Beträge meist überschaubar sind, sollten Mieter wissen:

  • Die Zinsen gehören ihnen.
  • Ohne Freistellungsauftrag wird automatisch Abgeltungssteuer abgezogen.
  • Mit einer einfachen Angabe in der Steuererklärung lassen sich zu viel gezahlte Steuern zurückholen.

Wer seine Mietkaution also clever verwaltet, spart nicht nur Ärger, sondern auch unnötige Steuerabzüge.


Zuletzt aktualisiert am

Autor: Ulf Mayer

Berater, Webentwickler und seit über 15 Jahren mit dem deutschen Mietkautionsmarkt vertraut. Gründer von mietkautionskonto.info und weiteren unabhängigen Portalen rund um die Mietkaution.

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