Bei Abschluss eines Mietvertrags wird fast immer eine Kaution fällig – entweder in bar, per Überweisung oder über ein Kautionsdepot. Doch egal auf welchem Weg das Geld fließt: Wichtig ist, dass der Mieter die Zahlung im Streitfall nachweisen kann. Dieser Artikel zeigt Dir, wie Du bei jeder Variante auf der sicheren Seite bist.
Inhalt
Barkaution: Ohne Quittung kein Nachweis
Wird die Kaution in bar übergeben, sollte unbedingt eine schriftliche Quittung ausgestellt werden. Andernfalls kann der Mieter im Streitfall nicht beweisen, dass er das Geld gezahlt hat.
Diese Angaben gehören in eine ordentliche Quittung:
- Name und Anschrift von Mieter und Vermieter
- Betrag und Datum der Barzahlung
- Zweck der Zahlung (z. B. „Kaution für Mietwohnung Musterstraße 1“)
- Unterschrift des Vermieters (idealerweise auch des Mieters)
- Ort der Übergabe
Überweisung der Kaution: Einfach und nachvollziehbar
- Niedrige Zinsen: Klassische Spareinlagen bringen derzeit kaum Rendite – zum Beispiel liegt der Zinssatz bei dem kostenlosen Vermieter Treuhandkonto von Smartmiete aktuell bei 0,1 %.
- Alternative Mietkautionsdepot: Für langfristige Mietverhältnisse kann ein Mietkautionsdepot sinnvoll sein. Hierbei werden Fondsanteile gekauft und an den Vermieter verpfändet. Das bietet die Chance auf eine höhere Rendite durch Sachwerte.
Sparkonto
| Anlagesumme: | 2700,00 € |
| Zinsertrag nach 3 Jahren: | 8,11 € |
| Gesamtkosten: | 0,00 € |
| Endbetrag nach Kosten: | 2708,11 € |
| Anlagesumme: | 2700,00 € |
| Zinsertrag nach 3 Jahren: | 0,81 € |
| Gesamtkosten: | 0,00 € |
| Endbetrag nach Kosten: | 2700,81 € |
Umwandlung aus Sparkonto: 15 € mit Gehalts-/Depotkonto, 89 € ohne
| Anlagesumme: | 2700,00 € |
| Zinsertrag nach 3 Jahren: | 0,81 € |
| Gesamtkosten: | 15,00 € |
| Endbetrag nach Kosten: | 2685,81 € |
Keine Mietkaution online
| Anlagesumme: | 2700,00 € |
| Zinsertrag nach 3 Jahren: | 0,00 € |
| Gesamtkosten: | 59,00 € |
| Endbetrag nach Kosten: | 2641,00 € |
Mietkautionsdepot
Depotgebühren: 8,00 € p.a.
Fondsgebühren: 0,2% bis 0,5% p.a.
- 2.400 Fonds für Einmalanlage
- 100% Rabatt Ausgabeaufschlag bei > 4.600 Fonds
- Kein Post-Ident für Vermieter nötig
Depotgebühren: 12,00 € p.a.
Fondsgebühren: 0,1% p.a.
- 7.343 Fonds von 125 Gesellschaften
- Keine Transaktionskosten bei Kauf/Verkauf (ausgenommen ETF-Fonds)
Depotgebühren: 30,00 € p.a.
Fondsgebühren: 0,2% bis 0,5% p.a.
- 11.000 Fonds zur Auswahl
- 0,2% - 0,8% pro ETFs Transaktion
Mietkautionsbürgschaft
3 Jahre Mietdauer: 340,20 €
- Online-Sofortzusage direkt nach Antragstellung
- Bis zu 2 Jahre Zahlungspause bei betriebsbedingter Arbeitslosigkeit
3 Jahre Mietdauer: 348,30 €
- ab 4,3% der Kautionssumme
- Komplett digital und nachhaltig
3 Jahre Mietdauer: 348,30 €
- Vier Wochen Zeit für einen Einspruch (falls der Vermieter die Kaution anfordert)
3 Jahre Mietdauer: 380,70 €
- Gutschein für einen kostenlosen Umzugscheck durch kautionsfrei.de Anwalt
- Komplett digital und nachhaltig
3 Jahre Mietdauer: 380,70 €
- Mieterschutz
- Kostenlose Unterlagen für das Vermietergespräch
Rechtliche Hinweise: Der Vergleich bietet keinen kompletten Marktüberblick. Hauptrankingfaktor ist das Gesamtergebnis, welches anhand der Filtereinstellungen und den jeweiligen Produktkonditionen berechnet wird. Die Listung beginnt mit den größten Erträgen und endet mit den höchsten Kosten. Bei ertrags-/kostengleichen Produkten wird zusätzlich die Abschlussquote berücksichtigt. D. h. Produkte, die im Verhältnis zu den Aufrufen hier öfter gewählt werden, sind höher platziert.
Stand: 14.08.2026
Wird die Kaution per Banküberweisung gezahlt, ist der Kontoauszug in der Regel ein ausreichend belastbarer Nachweis. Achte darauf, dass im Verwendungszweck klar steht, wofür die Zahlung geleistet wurde – z. B. „Kaution Wohnung Musterstraße 1“.
Das ist nicht nur rechtssicher, sondern auch praktisch, da Überweisungen im Zweifel nachvollzogen und belegt werden können – auch Jahre später noch.
Tipp: Mit den Kautionskonten von Smartmiete wird die Mietkaution rechtssicher auf einem Treuhandkonto eingerichtet. Als Vermieter hat man alle Konten gesammelt in einer Übersicht, die Konten sind jedoch korrekt getrennt – der Mieter überweist die Kaution direkt auf das Treuhandkonto.
Kautionsdepot: Vom Mieter eingerichtet, kein Beleg nötig
Eine dritte Möglichkeit ist das sogenannte Mietkautionsdepot – also ein spezielles, verzinstes Sparkonto oder Depot, das auf den Namen des Mieters läuft, aber zugunsten des Vermieters verpfändet wird.
Wichtig:
📌 Dieses Depot muss der Mieter selbst einrichten und verpfänden – der Vermieter kann es in diesem Fall nicht selber einrichten.
Das Geld verbleibt dabei formal im Eigentum des Mieters, ist jedoch im Schadensfall für den Vermieter verfügbar. Da die Zahlung nicht an den Vermieter direkt erfolgt, sondern auf ein Depot, ist in diesem Fall kein separater Zahlungsbeleg nötig. Die Einzahlungsbestätigung der Bank bzw. die Verpfändungsurkunde ersetzt hier den klassischen Nachweis.
Kein Nachweis? Dann wird’s im Streitfall teuer
Fehlt der Nachweis – etwa bei einer Barzahlung ohne Quittung – wird es für den Mieter schwierig, seine Rechte durchzusetzen. Denn im Zweifelsfall gilt:
Wer zahlt, muss die Zahlung beweisen können.
Fazit: Dokumentation schützt – egal bei welcher Kautionsform
Ob Barzahlung, Überweisung oder Kautionsdepot – jede Kautionszahlung sollte nachvollziehbar dokumentiert sein. Nur so ist sichergestellt, dass die Rückzahlung am Ende der Mietzeit problemlos verläuft.
Zusammenfassung:
| Zahlungsart | Nachweis | Hinweis |
|---|---|---|
| Barzahlung | Schriftliche Quittung | Nicht ohne Beleg zahlen |
| Überweisung | Kontoauszug mit Verwendungszweck | Einfach & rechtssicher |
| Kautionsdepot | Verpfändungserklärung der Bank | Muss vom Mieter eingerichtet werden |
Tipp: Mieter sollten immer auf die sicherste Variante setzen – am besten eine Überweisung oder ein Kautionsdepot. Bei Barzahlungen ist größte Sorgfalt und Dokumentation Pflicht.












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