Die Mietkaution gehört zu den Standardbestandteilen vieler Mietverträge in Deutschland. Sie dient Vermietern als Sicherheit für mögliche Schäden oder offene Forderungen. Doch eine Frage beschäftigt viele Mieter und Vermieter gleichermaßen: Was passiert eigentlich mit den Zinsen der Mietkaution?
In diesem Artikel wird erklärt, wie Kautionszinsen funktionieren, wem sie gehören und wie sie berechnet werden.
Inhalt
- 1 Was sind Kautionszinsen?
- 2 Wie hoch sind die Zinsen auf eine Mietkaution?
- 3 Wem gehören die Zinsen der Mietkaution?
- 4 Wie wird die Mietkaution üblicherweise angelegt?
- 5 Werden Kautionszinsen versteuert?
- 6 Wann erhält der Mieter die Kaution inklusive Zinsen zurück?
- 7 Was tun, wenn der Vermieter keine Zinsen auszahlt?
- 8 Kautionszinsen stehen dem Mieter zu
Was sind Kautionszinsen?
Kautionszinsen sind die Zinsen, die auf das Geld entstehen, das ein Mieter als Mietkaution hinterlegt hat. In Deutschland darf die Mietkaution nicht einfach auf dem Privatkonto des Vermieters liegen, sondern muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden.
Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 551 BGB. Dort wird geregelt, dass:
- die Mietkaution zinsbringend angelegt werden muss
- die Anlage zu den üblichen Zinssätzen für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist erfolgen soll
- die Zinsen dem Mieter gehören
Das bedeutet: Auch wenn der Vermieter die Kaution verwaltet, gehören die erwirtschafteten Zinsen dem Mieter.
Wie hoch sind die Zinsen auf eine Mietkaution?
In der Praxis sind die Zinsen auf Mietkautionen heute meist sehr gering. Das liegt an der allgemein niedrigen Verzinsung klassischer Sparanlagen.
Typische Zinssätze liegen häufig zwischen:
- 0 % und 1 % pro Jahr
In Zeiten sehr niedriger Zinsen kann es sogar vorkommen, dass kaum oder gar keine Kautionszinsen entstehen.
Beispiel
Angenommen:
- Mietkaution: 1.500 €
- Zinssatz: 0,5 % pro Jahr
- Mietdauer: 5 Jahre
Rechnung:
1.500 € × 0,5 % = 7,50 € Zinsen pro Jahr
Nach fünf Jahren ergibt das ungefähr:
37,50 € Zinsen
Diese Zinsen werden zusammen mit der Kaution an den Mieter zurückgezahlt.
Wem gehören die Zinsen der Mietkaution?
Die Antwort ist eindeutig: Dem Mieter.
Alle Zinsen, die auf die Mietkaution entstehen, werden automatisch Teil der Kaution. Das bedeutet:
- sie erhöhen den Kautionsbetrag
- sie müssen bei Rückzahlung ebenfalls ausgezahlt werden
Der Vermieter darf diese Zinsen nicht für sich behalten.
Wie wird die Mietkaution üblicherweise angelegt?
Vermieter haben verschiedene Möglichkeiten, die Kaution anzulegen. Häufig genutzt werden:
Mietkautionskonto
Ein spezielles Konto bei einer Bank, auf dem die Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters verwahrt wird.
Vorteile:
- rechtssicher
- transparente Verzinsung
- einfache Rückzahlung
Mietkautionssparbuch
Ein klassisches Sparbuch, das auf den Namen des Mieters läuft, aber an den Vermieter verpfändet wird.
Kautionsbürgschaft
Bei einer Mietkautionsbürgschaft zahlt der Mieter keine Kaution ein, sondern eine jährliche Gebühr an eine Versicherung oder Bank. In diesem Fall entstehen keine Kautionszinsen, da kein Geld angelegt wird.
Werden Kautionszinsen versteuert?
Grundsätzlich zählen Kautionszinsen zu den Kapitaleinkünften des Mieters.
Allerdings gibt es in der Praxis einige Besonderheiten:
- Die meisten Mietkautionskonten laufen auf den Namen des Vermieters
- Banken führen oft keine automatische Abgeltungssteuer für den Mieter ab
Bei sehr kleinen Zinsbeträgen spielt dies meist keine große Rolle. Bei größeren Beträgen können die Zinsen theoretisch in der Steuererklärung angegeben werden.
Wann erhält der Mieter die Kaution inklusive Zinsen zurück?
Die Rückzahlung erfolgt nach Beendigung des Mietverhältnisses. Der Vermieter darf die Kaution jedoch nicht sofort auszahlen, sondern hat eine angemessene Prüfungsfrist.
Typische Zeiträume:
In dieser Zeit kann der Vermieter prüfen:
- ob Schäden vorhanden sind
- ob noch Nebenkostenabrechnungen offen sind
- ob Mietrückstände bestehen
Erst danach wird die Kaution inklusive Zinsen zurückgezahlt.
Was tun, wenn der Vermieter keine Zinsen auszahlt?
Wenn ein Vermieter die Kaution ohne Zinsen zurückzahlt, sollte man zunächst freundlich nachfragen.
Mögliche Schritte:
- Nachweis über Anlage verlangen
- Zinsabrechnung anfordern
- Bei Bedarf schriftlich eine Nachzahlung verlangen
In vielen Fällen stellt sich heraus, dass die Zinsen schlicht sehr gering waren.
Kautionszinsen stehen dem Mieter zu
Kautionszinsen sind ein wichtiger, aber oft übersehener Bestandteil der Mietkaution. Das Gesetz ist hier eindeutig: Die Zinsen gehören dem Mieter und müssen zusammen mit der Kaution zurückgezahlt werden.
In der Praxis fallen die Beträge aufgrund niedriger Zinsen meist klein aus. Dennoch ist es wichtig, dass die Kaution korrekt und getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt wird, um sowohl Mieter als auch Vermieter rechtlich abzusichern.
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