Zinsen auf die Mietkaution — Anspruch, Höhe und Berechnung
Die Mietkaution muss verzinst angelegt werden — das ist keine Kulanz des Vermieters, sondern eine gesetzliche Pflicht aus § 551 Abs. 3 BGB. Maßgeblich ist der Zinssatz, der für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblich ist. Die Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Summe, die am Ende zurückzuzahlen ist.
Wie hoch muss die Verzinsung sein?
Das Gesetz nennt keine Zahl, sondern einen Maßstab: „für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist übliche" Zinsen. Der als Spareckzins bekannte Satz aus der Bundesbank-Statistik ist dafür die gebräuchliche Orientierung — aber kein einklagbarer Mindestzins. Wer einen Anspruch beziffern will, muss den zur Laufzeit üblichen Satz belegen, nicht einen Wunschwert ansetzen.
Praktisch bewegt sich das seit Jahren im Bereich unter einem Prozent. Digitale Anbieter liegen teils darüber, teils bei null — den Überblick gibt der Formenvergleich.
Was in der Praxis schiefgeht
Zwei Fehler treten regelmäßig auf. Erstens: Die Kaution liegt unverzinst auf einem Konto des Vermieters — dann besteht ein Anspruch auf die entgangenen Zinsen, und zwar unabhängig davon, ob der Vermieter tatsächlich welche erhalten hat. Zweitens: Bei der Abrechnung werden die Zinsen schlicht vergessen. Über eine typische Mietdauer von vier bis sechs Jahren summiert sich das durchaus auf einen dreistelligen Betrag.
Ein dritter, seltener diskutierter Fall: Die Kaution liegt zwar getrennt, aber auf einem Sammelkonto ohne saubere Zuordnung. Dann ist im Zweifel nicht mehr nachvollziehbar, welcher Zinsanteil auf welches Mietverhältnis entfällt — und die Beweislast liegt beim Vermieter.
Können Zinsen vertraglich ausgeschlossen werden?
Nein. § 551 Abs. 4 BGB erklärt jede zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung für unwirksam. Eine Mietvertragsklausel, nach der die Zinsen dem Vermieter zustehen oder auf die Verzinsung verzichtet wird, geht damit ins Leere — auch dann, wenn der Mieter sie unterschrieben hat. Der Zusammenhang steht ausführlich unter Warum keine nachteiligen Vereinbarungen zulässig sind.
Müssen Kautionszinsen versteuert werden?
Ja. Kautionszinsen sind Kapitalerträge und unterliegen der Abgeltungsteuer. Zugerechnet werden sie demjenigen, dem sie wirtschaftlich zustehen — also dem Mieter, auch wenn das Konto beim Vermieter geführt wird. In der Praxis bleiben sie meist steuerfrei, weil der Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft ist; das entbindet aber nicht davon, sie richtig zuzuordnen. Die Details, einschließlich der Unterschiede zwischen den Kontomodellen, stehen unter Kautionszinsen versteuern.
Wie lange läuft der Zinsanspruch?
Bis zur Rückzahlung der Kaution — nicht bis zum Auszug. Behält der Vermieter die Kaution für eine noch ausstehende Nebenkostenabrechnung zurück, läuft die Verzinsung auf den einbehaltenen Teil weiter. Verjährung tritt für die Zinsen nach den allgemeinen Regeln ein, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Berechnen
Für den schnellen Überschlag steht unten ein einfacher Rechner. Wer es taggenau braucht — mit wechselnden Zinssätzen je Jahr und einer Aufstellung, die sich der Kautionsabrechnung beilegen lässt — findet den ausführlichen Rechner auf unserem Schwesterportal mietkaution.org. Die Systematik samt Zinseszinseffekt erklärt Mietkaution Zinsen berechnen.
Mietkaution-Zinsen überschlagen
Die Kaution muss nach § 551 Abs. 3 BGB verzinst angelegt werden. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Summe, die am Ende zurückzuzahlen ist. Der Überschlag rechnet mit Zinseszins, weil die Erträge auf dem Kautionskonto verbleiben.
Sie brauchen es genau — taggenau, mit wechselnden Zinssätzen pro Jahr und einer Aufstellung für die Kautionsabrechnung? Den vollständigen Rechner pflegen wir auf unserem Schwesterportal:
Quellen
- § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten — Bundesministerium der Justiz
- Zinsstatistik: Einlagen privater Haushalte — Deutsche Bundesbank
- Sparer-Pauschbetrag und Freistellungsauftrag — Bundesministerium der Finanzen
Betreibt seit 2010 unabhängige Informationsportale rund um die Mietkaution und wertet dafür laufend Bankkonditionen, Anbieterbedingungen und BGH-Rechtsprechung aus.