Bei Abschluss eines Mietvertrags wird fast immer eine Kaution fällig – entweder in bar, per Überweisung oder über ein Kautionsdepot. Doch egal auf welchem Weg das Geld fließt: Wichtig ist, dass der Mieter die Zahlung im Streitfall nachweisen kann. Dieser Artikel zeigt Dir, wie Du bei jeder Variante auf der sicheren Seite bist.

Barkaution: Ohne Quittung kein Nachweis

Wird die Kaution in bar übergeben, sollte unbedingt eine schriftliche Quittung ausgestellt werden. Andernfalls kann der Mieter im Streitfall nicht beweisen, dass er das Geld gezahlt hat.

Diese Angaben gehören in eine ordentliche Quittung:

  • Name und Anschrift von Mieter und Vermieter
  • Betrag und Datum der Barzahlung
  • Zweck der Zahlung (z. B. „Kaution für Mietwohnung Musterstraße 1“)
  • Unterschrift des Vermieters (idealerweise auch des Mieters)
  • Ort der Übergabe

Tipp: Am besten gleich in zweifacher Ausführung – eine Quittung für jede Partei. Alternativ kann die Zahlung auch im Mietvertrag oder Übergabeprotokoll vermerkt werden.

Überweisung der Kaution: Einfach und nachvollziehbar

Historisch niedrige Zinsen - geringe Rendite

Die Zinsen, welche es auf Spareinlagen gibt, sind derzeit auf einem historischen Tiefpunkt angekommen. Es gibt als Alternative zu einem Sparkonto die Möglichkeit eines Mietkautionsdepots. Hierbei werden Fondsanteile als Sachwerte gekauft und verpfändet - diese Art der Investition bietet in der Regel eine höhere Rendite.

Sparkonto

AnbieterZinsKostenOnline möglichBerechnung
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Keine Mietkaution online
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Keine Mietkaution online
Anlagesumme: 2700,00€
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3 Jahre Zinsertrag: 0,81€
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Nur Sparprodukt,
Keine Mietkaution online
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Mietkautionsdepot

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  • Einfaches Kostenmodell
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Zum AnbieterEinrichtungsgebühr: 0,00 €
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Zum AnbieterEinrichtungsgebühr: 30,00 €
Depotgebühren: 12,00 € p.a.
Fondsgebühren: 0,1% p.a.
  • 7.343 Fonds von 125 Gesellschaften
  • Keine Transaktionskosten bei Kauf/Verkauf (ausgenommen ETF-Fonds)
Zum AnbieterEinrichtungsgebühr: 30,00 €
Depotgebühren: 30,00 € p.a.
Fondsgebühren: 0,2% bis 0,5% p.a.
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  • ab 3,9% der Kautionssumme
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Rechtliche Hinweise: Der Vergleich bietet keinen kompletten Marktüberblick. Hauptrankingfaktor ist das Gesamtergebnis, welches anhand der Filtereinstellungen und den jeweiligen Produktkonditionen berechnet wird. Die Listung beginnt mit den größten Erträgen und endet mit den höchsten Kosten. Bei ertrags-/kostengleichen Produkten wird zusätzlich die Abschlussquote berücksichtigt. D. h. Produkte, die im Verhältnis zu den Aufrufen hier öfter gewählt werden, sind höher platziert.

Stand: 10.07.2025

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Wird die Kaution per Banküberweisung gezahlt, ist der Kontoauszug in der Regel ein ausreichend belastbarer Nachweis. Achte darauf, dass im Verwendungszweck klar steht, wofür die Zahlung geleistet wurde – z. B. „Kaution Wohnung Musterstraße 1“.

Das ist nicht nur rechtssicher, sondern auch praktisch, da Überweisungen im Zweifel nachvollzogen und belegt werden können – auch Jahre später noch.

Kautionsdepot: Vom Mieter eingerichtet, kein Beleg nötig

Eine dritte Möglichkeit ist das sogenannte Mietkautionsdepot – also ein spezielles, verzinstes Sparkonto oder Depot, das auf den Namen des Mieters läuft, aber zugunsten des Vermieters verpfändet wird.

Wichtig:
📌 Dieses Depot muss der Mieter selbst einrichten und verpfänden – der Vermieter kann es in diesem Fall nicht selber einrichten.

Das Geld verbleibt dabei formal im Eigentum des Mieters, ist jedoch im Schadensfall für den Vermieter verfügbar. Da die Zahlung nicht an den Vermieter direkt erfolgt, sondern auf ein Depot, ist in diesem Fall kein separater Zahlungsbeleg nötig. Die Einzahlungsbestätigung der Bank bzw. die Verpfändungsurkunde ersetzt hier den klassischen Nachweis.

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Kein Nachweis? Dann wird’s im Streitfall teuer

Fehlt der Nachweis – etwa bei einer Barzahlung ohne Quittung – wird es für den Mieter schwierig, seine Rechte durchzusetzen. Denn im Zweifelsfall gilt:
Wer zahlt, muss die Zahlung beweisen können.

Fazit: Dokumentation schützt – egal bei welcher Kautionsform

Ob Barzahlung, Überweisung oder Kautionsdepot – jede Kautionszahlung sollte nachvollziehbar dokumentiert sein. Nur so ist sichergestellt, dass die Rückzahlung am Ende der Mietzeit problemlos verläuft.

Zusammenfassung:

Zahlungsart Nachweis Hinweis
Barzahlung Schriftliche Quittung Nicht ohne Beleg zahlen
Überweisung Kontoauszug mit Verwendungszweck Einfach & rechtssicher
Kautionsdepot Verpfändungserklärung der Bank Muss vom Mieter eingerichtet werden

Tipp: Mieter sollten immer auf die sicherste Variante setzen – am besten eine Überweisung oder ein Kautionsdepot. Bei Barzahlungen ist größte Sorgfalt und Dokumentation Pflicht.


Veröffentlicht am

Autor: Mietkaution Redaktion

Unsere Redaktion setzt sich aus erfahrenen Finanzexperten zusammen. Damit Sie als Mieter und Vermieter auf dem neuesten Stand bleiben, sorgen unsere Redakteure regelmäßig mit aktuellen Artikeln dafür, dass Sie über alle Themen rund um die Mietkaution schnell und unkompliziert informiert werden.

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