Bei der Anmietung einer Wohnung wird sie fast immer fällig: die Mietkaution. Doch was passiert eigentlich mit der Kaution, wenn die Miete im Laufe der Zeit steigt – etwa durch eine Staffelmiete oder eine Indexmiete? Muss dann auch die Kaution angepasst werden? Hier erfährst Du, wie die Rechtslage aussieht und worauf Mieter und Vermieter achten sollten.
Inhalt
Was ist die Mietkaution überhaupt?
Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheitsleistung, falls während des Mietverhältnisses Schäden entstehen, Mietrückstände auftreten oder Nebenkosten nicht beglichen werden. Laut § 551 BGB darf die Kaution maximal drei Nettokaltmieten betragen und muss zinsbringend auf einem separaten Konto angelegt werden – getrennt vom Vermögen des Vermieters.
Was ist eine Staffelmiete?
Bei der Staffelmiete (§ 557a BGB) wird im Mietvertrag eine jährliche Mieterhöhung in festen Beträgen vereinbart. Die Anpassung erfolgt automatisch, ohne dass der Vermieter sie gesondert begründen oder ankündigen muss. Die Höhe der Kaltmiete steigt also regelmäßig in vorher festgelegten Schritten.
Was ist eine Indexmiete?
Die Indexmiete (§ 557b BGB) orientiert sich an der Inflationsrate, genauer gesagt am Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts. Wenn dieser Index steigt, kann der Vermieter die Miete entsprechend anpassen – jedoch frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung und nur mit einer schriftlichen Erklärung.
Steigt die Mietkaution mit?
Jetzt zur zentralen Frage: Ändert sich die Mietkaution, wenn die Miete im Rahmen einer Staffelmiete oder Indexmiete steigt?
Die kurze Antwort: Ja, das kann passieren – aber nicht automatisch.
1. Grundsatz: Kaution orientiert sich an der aktuellen Miete
Die Mietkaution wird in der Regel in Höhe von bis zu drei Nettokaltmieten berechnet – und zwar bezogen auf die aktuelle Miete zum Zeitpunkt der Zahlung. Wenn die Miete später steigt, entsteht ein theoretischer Spielraum, die Kaution nachträglich anzupassen.
2. Der Vermieter kann eine Nachzahlung fordern – muss aber nicht
Hat sich die Miete durch eine Staffelmiete oder Indexmiete erhöht, kann der Vermieter verlangen, dass die Kaution entsprechend aufgestockt wird – also wieder drei Monatsmieten der neuen Kaltmiete entspricht. Ein Anspruch besteht nur, wenn es im Mietvertrag geregelt ist oder wenn der Vermieter aktiv wird.
Beispiel: Die Kaltmiete steigt durch eine Indexanpassung von 800 € auf 860 €. Die ursprüngliche Kaution betrug 2.400 €. Nun könnte der Vermieter eine Aufstockung auf 2.580 € verlangen – also 180 € zusätzlich.
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Stand: 10.07.2025
3. Keine automatische Erhöhung
Wichtig: Die Kaution erhöht sich nicht automatisch mit der Miete. Es bedarf einer aktiven Aufforderung des Vermieters. Ohne diese bleibt die ursprüngliche Kaution bestehen.
Was sollten Mieter beachten?
- Prüfe den Mietvertrag: Steht dort etwas zur Kautionsanpassung bei Mieterhöhungen? Dann bist Du möglicherweise zur Nachzahlung verpflichtet.
- Keine Nachzahlung ohne Aufforderung: Solange der Vermieter keine Anpassung verlangt, ändert sich für Dich erstmal nichts.
- Auf eine angemessene Frist bestehen: Wird eine Nachzahlung gefordert, sollte diese mit einer angemessenen Frist erfolgen – z. B. ein Monat.
Was sollten Vermieter beachten?
- Kautionshöhe regelmäßig prüfen: Bei gestaffelten oder indexierten Mieten lohnt es sich, die Kautionshöhe zu kontrollieren und ggf. eine Nachforderung zu stellen.
- Klare vertragliche Regelung hilft: Eine Klausel im Mietvertrag zur automatischen Anpassung der Kaution kann späteren Diskussionen vorbeugen.
- Fair und transparent kommunizieren: Klare Informationen und realistische Zahlungsfristen fördern das Mietverhältnis.
Fazit: Ja, die Kaution kann steigen – aber nur auf Aufforderung
Ob bei Indexmiete oder Staffelmiete: Die Kaution kann angepasst werden, muss aber nicht. Weder Mieter noch Vermieter sollten davon ausgehen, dass sich die Kaution automatisch verändert. Ein Blick in den Mietvertrag und eine offene Kommunikation schaffen hier Klarheit.
Tipp zum Schluss: Wer als Mieter oder Vermieter ganz sicher gehen will, sollte sich bei Änderungen am Mietvertrag oder bei Forderungen zur Kautionsanpassung rechtlich beraten lassen. Denn wie so oft gilt: Vertrag ist Vertrag – und der zählt.
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